Ich bin seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen und berate meine Mandanten schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts. Seit August 2015 bin ich Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und seit Februar 2019 Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V.
Auf Grund meiner langjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts und der damit einhergehenden Erfahrung kann ich Ihnen eine professionelle Beratung anbieten. Selbstverständlich werden im Rahmen der rechtlichen Beratung immer die wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt. Neben der außergerichtlichen Beratung unterstütze ich Sie auch - sofern notwendig - in einem gerichtlichen Verfahren.
Als Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V. berate ich die Mitglieder während der gesamten Zeit des Bauvorhabens, damit Ihr Bauvorhaben bestmöglich realisiert werden kann. Sollten Sie einen Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbund e.V. beauftragen, werden technische Fragen, die bei der rechtlichen Beratung relevant sind, zwischen mir und dem Bauherrenberater abgestimmt.
Folgende Bratungsleistungen biete ich an:
Privates Bau- und Architektenrecht
- Prüfung des Grundstückskaufvertrages
- Erstellung und/oder Prüfung des Architektenvertrages
- Erstellung und/oder Prüfung des Bauvertrages
- Rechtliche Begleitung während der Bauausführung
- Unterstützung bei der Abnahme
- Prüfung der Schlussrechnung
- Durchsetzung von Gewährleitungsansprüchen
Bauträger- und WEG-Recht
- Prüfung des Bauträgervertrages
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen der Erwerber
- Abnahme des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums
- Abwicklung des Vertrages (Eigentumsumschreibung)
Ich freue, wenn ich Sie bei Ihrem Bauvorhaben unterstützen kann.