Menü
Service

Bauherren-Schutzbund warnt vor Kostenfallen für Verbraucher beim Gebäudemodernisierungsgesetz

12. Mai 2026

Berlin. Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) warnt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) vor neuen Kostenrisiken, bürokratischen Belastungen und Fehlinvestitionen für private Hauseigentümer. Mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch könne Verbrauchern helfen – aber nur, wenn sie bei komplexen Investitionen die richtigen Entscheidungen treffen.

Beratungspflicht beim Heizungstausch beibehalten
Besonders kritisch bewertet der BSB den geplanten Wegfall der verpflichtenden Beratung beim Einbau fossiler Heizungen. Die Verbraucherschützer fordern, diese Beratungspflicht beizubehalten. Eigentümer:innen müssen vor einem Heizungstausch wissen, welche Folgen CO₂-Kosten, kommunale Wärmeplanung und Veränderungen der Betreibernetze haben können. „Eine auf den ersten Blick günstige Heizung kann sich langfristig als teure Fehlentscheidung erweisen. Ohne Beratungspflicht steigt die Gefahr, dass Eigentümerinnen und Eigentümer in Kostenfallen geraten“, sagt BSB-Geschäftsführer Henrik Fork-Weigel.

Sanierungsfahrplan als zentrales Instrument stärken
Zentrales Instrument muss nach Auffassung des BSB der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bleiben. Er hilft privaten Eigentümer:innen, Heiztechnik, Gebäudehülle und die wirtschaftlich sinnvolle Reihenfolge von Maßnahmen zusammenzudenken. Der BSB fordert, die Förderung des iSFP wieder auf 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten anzuheben und langfristig abzusichern. „Der individuelle Sanierungsfahrplan ist kein schönes Beiwerk, sondern der Schlüssel zu planbaren und bezahlbaren Gebäudemodernisierungen. Gerade selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer brauchen eine unabhängige, qualitätsgesicherte Beratung, bevor sie hohe fünf- oder sechsstellige Beträge investieren“, so Fork-Weigel. Ohne eine solche strategische Planung drohen auch hier Kostenfallen. Wer etwa eine Heizung austauscht, ohne den energetischen Zustand des Gebäudes und spätere Sanierungsschritte mitzudenken, riskiert falsch dimensionierte Anlagen und unnötig hohe Betriebskosten.

Neue Brennstoffvorgaben dürfen Verbraucher nicht überfordern
Auch die vorgesehene Biotreppe, also steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe für weiterhin zulässige fossile Heizungen, bewertet der BSB mit Sorge. Für Verbraucher:innen bleiben vor allem Fragen der Verfügbarkeit, Infrastruktur und Preisentwicklung von Wasserstoff, Biomethan oder biogenen Flüssiggasen offen. Hinzu kommen neue Nachweis- und Dokumentationspflichten, die private Haushalte über Jahre belasten könnten. „Der Gesetzentwurf verspricht Vereinfachung, verlagert aber viele Risiken auf private Haushalte. Selbstnutzende Eigentümer:innen und Eigentümer brauchen klare, Rahmenbedingungen statt zusätzlicher Unsicherheiten bei Energieträgern, Nachweisen und künftiger Infrastruktur“, warnt Fork-Weigel.

Der BSB fordert den Gesetzgeber auf, das Gebäudemodernisierungsgesetz stärker an den Bedürfnissen privater Bauherren und selbstnutzender Eigentümer:innen auszurichten. Dazu gehören der Ausbau unabhängiger Beratung, ein dauerhaft gestärkter individueller Sanierungsfahrplan und verlässliche Förderstrukturen.

Die Stellungnahme steht hier zum Download zur Verfügung.