Das Fundament eines jeden Gebäudes, egal ob Einfamilienhaus, Gewerbeobjekt oder Elbphilharmonie, besteht aus Papier, nämlich dem Bauvertrag. Diese Erkenntnis verdeutlicht, wie wichtig es ist, eine fundierte rechtliche Prüfung von Bau- und Architektenverträgen vor deren Abschluss durchführen zu lassen. Hierfür stehe ich Ihnen genauso zur Verfügung wie für die Beratung und Vertretung bei Streitigkeit während des Bauablaufes und nach der Abnahme.
Seit mehr als zwölf Jahren bin ich ausschließlich nur in diesem Rechtsgebiet, nämlich im Bau- und Architektenrecht tätig. Nachdem ich mit der Bundeswehr ein Jahr in Norwegen in einem internationalen NATO-Hauptquartier tätig war (Dienstgrad Oberleutnant d.R.) absolvierte ich mein Studium an der Universität in Hamburg mit Prädikatsexamen. Während meines Referendariats in Frankfurt am Main war ich zweieinhalb Jahre in der Immobilienabteilung einer internationalen Großkanzlei tätig. Die Zeit während des Referendariats nutzte ich zudem, um im Architektenrecht zu promovieren. Die Promotion bestand ich, ebenso wie das zweite Staatsexamen nach dem Referendariat, mit Prädikatsabschluss.
Im Jahre 2001 wurde ich als Partner in der Hamburger Sozietät Scholtissek: Krause-Allenstein Rechtsanwälte aufgenommen. Seitdem vertrete ich private und institutionelle Bauherren, Projektentwickler, Architektur- und Ingenieurbüros sowie Bauträger und Bauunternehmer. Neben meiner praktischen Tätigkeit bin ich als Autor zahlreicher baurechtlicher Veröffentlichungen sowie als Dozent diverser Vorträge und Seminare tätig. Seit 2011 bin ich zudem Lehrbeauftragter für Bau- und Immobilienrecht an der Hamburger Fern-Hochschule. Aufgrund meiner Veröffentlichungen und Tätigkeiten auch im Bereich des Bauversicherungsrechts wurde ich 2011 schließlich zum Leiter des Arbeitskreises Bauversicherungsrecht des Deutschen Baugerichtstages gewählt.
Die baurechtlichen Schwerpunkte der Kanzlei
Privates Baurecht
Juristisches Projektmanagement / juristische Projektsteuerung, Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B, Bauträgerrecht / Kaufvertragsrecht, Mängelhaftungsrecht, Gewährleistungsrecht, Ausarbeitung und Prüfung von Bauverträgen (GU-Verträge, Subunternehmerverträge, Bauträgerverträge etc., Bauversicherungsrecht (Bauhaftpflichtversicherungen, Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung).
Architektenrecht
Gesamtes Architekten-/ Ingenieurhonorarrecht, Architektenvertragsrecht (Aufsetzen und Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen), Architektenhaftungsrecht (Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Architekten aufgrund von Planungs- und/oder Bauüberwachungsfehler, Versicherungsrecht (Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingieure).
Öffentliches Baurecht
Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht (Durchsetzung von Bebauungsplänen und Baugenehmigungen), Durchsetzung von nachbarrechtlichen Ansprüchen und Abwehransprüchen gegen die Baugenehmigung Dritter, Beratung und Begleitung von Nachbarn im Rahmen von Aufstellungsverfahren über Bebauungspläne.
Bauversicherungsrecht
Berufshaftpflichtversicherungsrecht des Architekten und Bauingenieurs, Betriebshaftpflichtversicherungsrecht des Bauunternehmers, Bauherrenhaftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung