Als bundesweit agierende Experten bieten wir Ihnen gebündeltes Fachwissen rund um das private Bau- und Architektenrecht. Unsere konsequente Spezialisierung ermöglicht es uns, Sie in diesem Bereich bestmöglich beraten und vertreten zu können. Wir vertreten Ihre Interessen umfassend, zielführend und vorausschauend.
Wir betreuen Sie in allen Phasen Ihres Bauvorhabens. Egal ob vor Baubeginn, während der Bauphase oder während der Gewährleistung. Gegenseitiges Vertrauen ist die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Wir legen großen Wert auf den persönlichen Kontakt und garantieren Ihnen eine individuelle Betreuung. Ohne Erfahrung ist Wissen nur theoretisch. Wir verbinden unser umfassendes Fachwissen mit Jahrzehnte langer Erfahrung und garantieren Ihnen beides: fundierte Theorie und nachhaltige Praxis.
Bauvorhaben sind äußerst komplex und vielschichtig. Deshalb pflegen wir enge Kooperationen mit Experten aus allen wichtigen am Bau beteiligten Berufsgruppen. Egal ob Sachverständige, Architekten oder Ingenieure, Planungsbüros, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – gemeinsam bieten wir Ihnen ein tragfähiges Netz für Ihre Bauaktivitäten. Unser erstes Ziel ist es, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Aber selbstverständlich übernehmen wir für Sie in Streitfällen auch die umfängliche Vertretung, außergerichtlich ebenso wie vor staatlichen Gerichten oder einem Schiedsgericht, um Ihre Interessen nachhaltig durchzusetzen.
Wir verstecken uns nicht hinter sperrigem Juristendeutsch. Die Materie ist komplex, aber die Umsetzung erfolgt auf Augenhöhe. Wir beraten gemeinsam mit Ihnen jeden weiteren Schritt. Schließlich geht es um Ihre Interessen.
Die baurechtlichen Schwerpunkte der Kanzlei
Beratung im Zusammenhang mit folgenden Fragen:
- der Vergabe von Bauleistungen und freiberuflichen Leistungen
- der Durchführung und Planung von Public Privat Partnership (PPP)-Projekten
- der Gestaltung und Abwicklung von Bauverträgen
- der Projektentwicklung und dem Projektmanagement
- der Sanierung und Modernisierung von Bestandsbauten
- der Abrechnung von Bauleistungen sowie von Architekten- bzw. Ingenieurleistungen
- dem Nachtragsmanagement
- der Bewältigung von Bauablaufstörungen
- der Durchsetzung, gegebenenfalls aber auch der Abwehr von Mängelansprüchen
- der Abwicklung von Bauschäden
- dem Kauf und Verkauf von Immobilien- und Wohnungseigentum und dessen Betreuung