Sicherlich kennen Sie aus eigener Erfahrung oder aus Berichten Dritter folgende Situationen:
- Sie unterschreiben einen Bauvertrag/Vertrag mit einen Handwerker gegebenenfalls mit einer Vielzahl von Klauseln und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Inhalt Sie nicht oder nur teilweise verstehen.
- Der von Ihnen beauftragte Handwerker führt nicht die vereinbarten Leistungen, sondern andere oder abweichende Leistungen aus, hält Fristen und Termine nicht ein oder kommt gar nicht.
- Bei der Ausführung einer Leistung, bei der mehrere Handwerker beteiligt sind, ist ein Mangel aufgetreten und keiner der beauftragten Handwerker will für den Mangel verantwortlich sein, sondern verweist auf den oder die jeweils anderen Handwerker.
- Die ausgeführten Leistungen sind mangelhaft und führen gegebenenfalls zu weiteren Schäden und Sie wissen nicht, wie Sie hierauf reagieren sollen und welche Möglichkeiten Sie haben.
- Die Rechnung eines Handwerkers ist nicht nachvollziehbar und wird ohne weitere Begründung am Ende teurer wie zu Beginn der Arbeiten mitgeteilt.
Damit bei Ihnen solche oder ähnliche Situationen in einem möglichst frühen Stadium verhindert und vermieden werden können, ist eine qualifizierte rechtliche Beratung dringend zu empfehlen. Diese Beratung kann bereits vor Vertragsschluss bei einer Vertragsprüfung ansetzen, über die Dauer des Bauvorhabens bis zum Bezug beziehungsweise der Abnahme und bis zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten bei Mängeln gehen. Unabhängig davon, ob es nur um einzelne Bauleistungen außerhalb oder im Rahmen der Errichtung eines Bauwerks oder um ein gesamtes Bauvorhaben, ob es um außergerichtliche oder gerichtliche Beratung geht, sind besondere Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht erforderlich, um Ihre Rechte qualifiziert und bestmöglich durchsetzen zu können.
Als Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V. betreue ich auch Mitglieder des BSB in allen bau- und architektenrechtlichen Fragen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Die baurechtlichen Schwerpunkte der Kanzlei
Bauvertragsrecht
Bauvertrag, Abschluss und Kündigung, Leistungsumfang und Leistungsänderungen, VOB, Vergütung, Mängel und Gewährleistungsrechte, Sicherheiten im Bauvertrag, Bauvertrag in der Insolvenz
Bauträgerrecht
Recht der Architekten- und Ingenieure
Architektenvertrags-, Architektenhaftungs-, und Architektenvergütungsrecht, HOAI= Honorarordnung der Architekten und Ingenieure
Baufinanzierung
Bauversicherungsrecht
Bauplanungsrecht
u.a. Bebauungsplan; Baugenehmigung, Zurückstellung, Veränderungssperre
Bauordnungsrecht
u.a. Baugenehmigung, Genehmigungsfreie und anzeigepflichtige Vorhaben, Bauvorbescheid, Baunachbarrecht, Stilllegung, Abbruch, Nutzungsuntersagung von Bauvorhaben, Baunutzungsverordnung