Ein Bauvorhaben ist kein Selbstläufer, auch wenn von Hausbauunternehmen gerne im Zusammenhang mit der Beauftragung einer schlüsselfertigen Errichtung, ein "Rundum Sorglos Paket" versprochen wird. Jedes Bauvorhaben setzt die verantwortliche Mitwirkung der Bauherren voraus, die nicht erst bei der Auswahl von Ausstattungsobjekten im Rahmen von Bemusterungsterminen beginnen, sondern idealerweise bereits in der Phase der Vertragsgestaltung bzw. der Vertragsverhandlungen ansetzen sollte.
Damit Ihre berechtigte Vorfreude auf das neue Eigenheim nicht durch vermeidbaren Ärger und finanzielle Belastungen aufgrund nicht kalkulierter Risiken in der Bauphase und nach Fertigstellung getrübt wird, stehe ich Ihnen als langjähriger Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht gerne mit meinen Erfahrungen aus zwischenzeitlich über 20 Jahren Berufserfahrung in der Spezialmaterie Bau-, Architekten- und Immobilienrecht zur Verfügung.
Die baurechtlichen Schwerpunkte der Kanzlei
- Überprüfung und Beratung bei Abschluss von Bauwerkverträgen, Bauträgerverträgen, Immobilien- und Grundstückskaufverträgen sowie Verträgen mit Architekten und Ingenieuren
- Außergerichtliche Interessenvertretung in der Ausführungsphase sowie nach Abnahme
- Wahrnehmung und Durchsetzung von Mängelrechten, Schadensersatzansprüchen aus Bauzeitverzögerung etc.
- Gerichtliche Interessenvertretung (selbstständiges Beweisverfahren, Vorschuss- und Schadensersatzklagen wegen Mängeln, Kaufpreis- und Werklohnklagen etc.)