Nach Abschluss meines Architekturstudiums 1980 waren für mich zwei Grundsätze für meine Berufsausübung von Bedeutung:
Architektur muss dem Menschen dienen und die Form folgt der Funktion.
Zur Umsetzung dieser Leitlinien ist es von Bedeutung, dass die im Entwurf entstandenen Gedanken sich auch in der Praxis realisieren lassen.
Einhaltung der geplanten Baukosten, termingerechte Fertigstellung, sowie die Umsetzung des Bauwerks nach anerkannten Regeln der Technik sind wesentliche Punkte, bei denen ich Ihnen gerne als unabhängiger Bauherrenberater zur Seite stehe.
Damit sich Ihr Bauvorhaben nicht durch Mängel sondern Qualität auszeichnet, dokumentiert der Bausachverständige für Sie die bei der Bauausführung entstandene Mängel und daraus entstehende Bau- und Folgeschäden. Durch das Gutachten erhalten Sie aussagekräftige Unterlagen, welche Sie im Rahmen einer späteren Beweissicherung benötigen.
Nach Abnahme der Gewerke sind Sie als Bauherr in der Beweispflicht. Dies bedeutet, Sie müssen dem Unternehmer nachweisen, dass eine fehlerhafte oder nicht vertragskonforme Leistung erbracht wurde.
Um diese Streitpunkte zu vermeiden ist eine durch einen Sachverständiden durchgeführte Qualitätskontrolle von entscheidender Bedeutung, um spätere unangenehme und kostenintensive Streitigkeiten zu vermeiden.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mich persönlich kontaktieren, damit ich Sie umfassend über mein gesamtes Leistungsportfolio informieren kann.
„Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muss recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine.“ (Johann Wolfgang von Goethe)