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Service

Abnahme des Gemeinschaftseigentums

Ihr Bauherrenberater unterstützt Sie dabei, die erbrachte Bauleistung genau zu prüfen, bevor Sie die Abnahme erklären oder verweigern.

Fachbegleitung bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums

Beim Kauf einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus spielt für den Erwerber aber nicht nur die eigene Wohnung eine große Rolle. Auch das sogenannte Gemeinschaftseigentum ist relevant – also das Eigentum, was der gesamten Hausgemeinschaft zugänglich ist und dieser gemeinschaftlich gehört. Dazu gehören beispielsweise das Treppenhaus, Gemeinschaftskeller, Tiefgarage sowie Hausfassade und Dach. Hieran hat der Wohnungskäufer ein Miteigentumsanteil und muss bei Mängeln und Schäden für die Beseitigung auch mit aufkommen.

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Abnahmebegleitung für Wohneigentümergemeinschaften

Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums findet häufig wesentlich später als die Abnahme des Sondereigentums statt. Oft haben Sie in dieser Zeit bereits Ihre Miteigentümer kennengelernt. Deshalb besteht für Sie auch die Möglichkeit, dass die Wohneigentümergemeinschaft als Ganzes sich bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen unserer Bauherrenberater unterstützen lässt. Sprechen Sie Ihren Bauherrenberater direkt auf diese Möglichkeit an.