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Angebots- und Vertragsprüfung

Angebots- und Vertragsprüfung beim Hausneubau

Die Angebots- und Vertragsprüfung legt die Basis für Ihr erfolgreiches Bauvorhaben. Sie schützen sich vor unerwarteten Zusatzkosten und vermeiden Streitigkeiten über die Auslegung Ihres Vertrags.

Umfang der Angebots- und Vertragsprüfung

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Die Inhalte des Bauvertrags und die Bau- und Leistungsbeschreibung sind wesentlich für das anstehende Bauvorhaben. Deshalb können Sie den Bauvertrag zum Festpreis durch einen unserer Vertrauensanwälte und die Bau- und Leistungsbeschreibung durch einen unserer Bauherrenberater prüfen lassen.

Wichtig: Lassen Sie Ihre Vertragsentwürfe unbedingt vor der Unterschrift prüfen! Vertragsänderungen können nach der Unterschrift nicht mehr vorgenommen werden.

Inhalte des Bauvertrags

Der Bauvertrag fasst die wesentlichen Rahmenbedingungen des Bauablaufs zusammen. Die Bau- und Leistungsbeschreibung definiert des Weiteren die vom Unternehmer zu erbringende Leistung und die eingesetzten Materialien und Technik. Dazu gehören beispielsweise Angaben zur Bauausführung einzelner Bauteile, Leistungsparameter für Heizungsanlagen und genaue Herstellerbenennungen und Typenbezeichnungen von Baumaterialien und Anlagentechnik.

Auf Basis des Bauvertrags und der Bau- und Leistungsbeschreibung kann beim Bauablauf genau überprüft werden, ob die bauausführende Firma die gewünschten und zu bezahlenden Leistungen in der vereinbarten Qualität mängelfrei erbringt.

Darüber hinaus regelt der Bauvertrag die Fälligkeit von Abschlagszahlungen, die Übergabe einer Fertigstellungssicherheit – zum Beispiel für den Insolvenzfall des Unternehmers – das Procedere zur Änderung und Ergänzung von Bauleistungen durch den Bauherren und insbesondere auch das Abnahmeprocedere am Ende des Bauprozesses.

Vertragsprüfung durch den Vertrauensanwalt

Die Vertragsprüfung zum Festpreis beinhaltet die vollständige Kontrolle des Bauvertrages. Am Ende erhalten Sie eine schriftliche Zusammenfassung der Vertragsprüfung, die Ihnen der Vertrauensanwalt auf Wunsch nochmal erläutern kann. Auf dieser Grundlage können Sie eine fundierte Entscheidung zum Vertragsschluss treffen, da Sie alle wesentlichen Risiken und Fallstricke des vorliegenden Bauvertrags kennen. Das Prüfungsergebnis hilft Ihnen auch bei der Vertragsverhandlung mit Ihrem zukünftigen Baupartner

Im Detail prüft Ihr Vertrauensanwalt jede Vertragsklausel auf Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit den geltenden Gesetzen. Bei Neubauvorhaben gilt das Verbraucherbauvertragsrecht im BGB, das privaten Bauherren viele Verbraucherschutzrechte zusichert. Neben der Prüfung der Vertragsklauseln bezieht der Vertrauensanwalt auch die aktuelle Rechtsprechung bei der Beurteilung mit ein.

Auch die Ergebnisse von BSB-Unterlassungsklageverfahren werden bei der Bewertung berücksichtigt. Sollten Klauseln bereits als unwirksam erklärt worden sein, dürfen diese in keinem weiteren Vertrag verwendet werden.

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Bau- und Leistungsbeschreibung Prüfung durch den Bauherrenberater

Ergänzend zur Vertragsprüfung sollten Sie die Baubeschreibung durch einen unserer Bauherrenberater überprüfen lassen. Er erkennt Lücken in der Leistungsbeschreibung, kann Sie auf Unklarheiten hinweisen und versteckte Zusatzkosten aufdecken. Des Weiteren kann er technische Parameter mit den Anforderungen des Hauses abgleichen. So stellen Sie sicher, dass die geplante Haustechnik die notwendige Leistung erbringt.

Der Zahlungsplan sollte für Abschläge so gestaltet sein, dass Sie nicht mehr an den Unternehmer zahlen, als an Wert auf der Baustelle vorhanden ist. Die Kontrolle schützt Sie vor zusätzlichen Kosten im Bauverlauf. Darüber hinaus gilt es frühzeitig festzulegen, welche Unterlagen und technischen Nachweise Sie vertraglich fixieren sollten. So kann der Bauherrenberater eine baubegleitende Qualitätskontrolle konkret und umfassend durchführen. Außerdem sind Sie später in der Lage, technische Geräte zu warten und ohne erhöhten Aufwand Umbaumaßnahmen am Haus durchzuführen.