
Gewährleistungscheck
Drei Viertel aller privaten Neubauvorhaben weisen Mängel in der Gewährleistungszeit auf. Mit dem BSB-Gewährleistungscheck sichern Sie sich Ihre Rechte und beugen teuren Folgeschäden vor.
Die gesetzliche Verjährungsfrist bei baulichen Maßnahmen beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Diese Frist sollten Bauherren nicht ungenutzt verstreichen lassen: Wie bereits bei der Bauabnahme müssen zunächst die Mängel in der Gewährleistungszeit festgestellt und anschließend gerügt werden. Der BSB unterstützt Mitglieder dabei mit dem Gewährleistungscheck.
So läuft der Gewährleistungscheck ab
- Nach ein bis zwei Jahren vereinbaren BSB-Mitglieder einen Termin mit Ihrem Bauherrenberater.
- Der Bauherrenberater prüft das Haus erneut vor Ort auf Mängel.
- Anschließend erstellt der Bauherrenberater ein Protokoll, das alle Mängel detailliert dokumentiert.
- Die Eigentümer handlungsfähig und können gegenüber der Baufirma in der Gewährleistungszeit ihre Mängelrechte geltend machen.
Nutzen Sie den Gewährleistungszeitraum

Eine Analyse des Bauherren-Schutzbundes zeigt: 90 Prozent der Bauschäden treten bis Ende der Gewährleistungszeit auf. Bauherren, die nach der Abnahme von ihren Mängelrechten Gebrauch machen, können anschließend beruhigt in die Zukunft blicken.