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Gewährleistungszeit

Gewährleistungscheck

Drei Viertel aller privaten Neubauvorhaben weisen Mängel in der Gewährleistungszeit auf. Mit dem BSB-Gewährleistungscheck sichern Sie sich Ihre Rechte und beugen teuren Folgeschäden vor.

Die gesetzliche Verjährungsfrist bei baulichen Maßnahmen beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Diese Frist sollten Bauherren nicht ungenutzt verstreichen lassen: Wie bereits bei der Bauabnahme müssen zunächst die Mängel in der Gewährleistungszeit festgestellt und anschließend gerügt werden. Der BSB unterstützt Mitglieder dabei mit dem Gewährleistungscheck.

So läuft der Gewährleistungscheck ab

  • Nach ein bis zwei Jahren vereinbaren BSB-Mitglieder einen Termin mit Ihrem Bauherrenberater.
  • Der Bauherrenberater prüft das Haus erneut vor Ort auf Mängel.
  • Anschließend erstellt der Bauherrenberater ein Protokoll, das alle Mängel detailliert dokumentiert.
  • Die Eigentümer handlungsfähig und können gegenüber der Baufirma in der Gewährleistungszeit ihre Mängelrechte geltend machen.

Nutzen Sie den Gewährleistungszeitraum

Die Statistik zeigt die prozentuale Verteilung des Auftretens von Bauschäden während der Bauzeit und in der Gewährleistung.

Eine Analyse des Bauherren-Schutzbundes zeigt: 90 Prozent der Bauschäden treten bis Ende der Gewährleistungszeit auf. Bauherren, die nach der Abnahme von ihren Mängelrechten Gebrauch machen, können anschließend beruhigt in die Zukunft blicken.

Ihre Vorteile mit dem Gewährleistungscheck

  • Mängel werden frühzeitig erkannt, Schadenrisiko wird verringert, Reparaturaufwand sinkt.
  • Gewährleistungsansprüche können leichter durchgesetzt werden, weil Mängel noch keine gravierenden Schäden verursacht haben.
  • Bauherrenberater kennt das Bauvorhaben und seine Schwachstellen. Kritische Punkte können gezielt begutachtet werden.
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