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Versicherung beim Hausbau

Versicherung beim Hausbau

Wer baut, sollte gut versichert sein: zum Beispiel gegen Elementarschäden, Unfälle auf dem Bau oder Feuer.

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Teil 1: Tipps zur Bauvorbereitung

Teil 3: Bauunterlagen zur Planung und technische Nachweise

Wenn Bauherren ein Haus bauen, sollten sie auf jeden Fall die wichtigsten Versicherung zum Schutz vor Beschädigung oder Zerstörung abschließen.

Wer sich den Traum vom eigenen Haus erfüllt, sollte es auch vor Beschädigung oder Zerstörung schützen. Und wer baut, haftet für eventuelle Personen- oder Sachschäden, die anderen unbeabsichtigt zugefügt werden. Es ist also geboten, sich gegen die speziellen Risiken des Hausbaus zu versichern, bevor mit dem Bau begonnen wird.

Angesprochen ist jeder, der auf seinem Grundstück Bauvorhaben realisiert und mit deren Ausführung Dritte beauftragt. Eine Ausnahme bilden klassische Bauträgerverträge, bei denen das Eigentum erst mit Fertigstellung an den Erwerber übergeht. Hier liegt die Versicherungspflicht beim Bauträger.

Welche Versicherungen beim Hausbau unbedingt abgeschlossen werden sollten, erläutert der folgende Ratgeber.

Bauleistungs- bzw. Bauwesenversicherung

Die Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung genannt) leistet Ersatz für unvorhersehbar eingetretene Schäden am Bauwerk während der Bauzeit. Dazu gehören unter anderem Unwetterschäden, Diebstahl bereits eingebauter Gebäudebestandteile und mutwillige Beschädigung durch Unbekannte. Ausgeschlossen sind Schäden durch normale orts- und jahreszeitlich übliche Witterungseinflüsse sowie mangelhafte Handwerkerleistungen.

Was wird versichert?

Versichert ist der Wert der Bauleistungen. Auch die Architekten- und Ingenieurleistungen, die Kosten von Garagen und Carports sowie der wichtigsten Außenanlagen sollten in die Versicherungssumme einbezogen werden. Gleiches gilt für den Wertumfang geplanter Eigenleistungen. Besondere Verhältnisse des Baugrundstücks oder des Baugrundes – zum Beispiel die Nähe zu Gewässern oder notwendige Maßnahmen zur Grundwasserabsenkung oder Wasserhaltung – können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen in den Versicherungen beim Hausbau führen. Bauherren sollten darauf achten, dass der gewünschte Versicherungsschutz auch tatsächlich vereinbart ist. Das Diebstahlrisiko bereits eingebauter Gebäudebestandteile oder auch die Versicherung der Gebäudeverglasung bis zur Fertigstellung des Vorhabens sind oft Bestandteile, die als Baustein ab- oder hinzugewählt werden können. Bauleistungsversicherungen sollten auch bei der Durchführung komplexer Modernisierungsarbeiten im Bestand abgeschlossen werden.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr. Als Bauherr gilt, wer auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück Bau-, Umbau-, Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen ausführen lässt, deren Planung, Bauleitung und Ausführung an einen Dritten vergeben wurde. Als Mindestversicherungssumme werden drei Millionen Euro pauschal für Personen, Sach- und Vermögensschäden empfohlen. Wer gut versichert sein will, sollte eine Versicherungssumme von fünf Millionen Euro in Betracht ziehen. Der Beitrag richtet sich wie bei der Bauleistungsversicherung nach den Baukosten. Eigenleistungen werden gesondert angegeben.

Eine private Haftpflichtversicherung ist bei Bauherren meist schon vorhanden, in sehr guten Tarifen ist das Haftpflichtrisiko aus privaten Bauvorhaben auch bereits enthalten. Zu prüfen ist also, ob der rechtzeitige Wechsel des Privathaftpflichttarifs günstiger ist als der Abschluss der speziellen Bauherrenhaftpflichtversicherung.

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Früh genug an die nötigen Versicherungen beim Hausbau denken

Zwischen Grundstückserwerb und Beginn des Bauvorhabens liegt oft ein längerer Zeitraum. Ein Versicherungsschutz durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung besteht dann noch nicht. Und das Risiko als Haus- und Grundbesitzer ist meist auch in der Privathaftpflichtversicherung nicht gedeckt. In solchen Fällen ist es möglich, die Bauherrenhaftpflichtversicherung frühzeitig abzuschließen und bei der Auswahl von Versicherer und Tarif darauf zu achten, dass das Risiko aus dem unbebauten Grundstück bis zum Baubeginn im Deckungsumfang enthalten ist. Denkbar ist aber auch, nach Einschlussmöglichkeiten für das Risiko in die Privathaftpflichtversicherung zu suchen. Moderne Privathaftpflichttarife bieten diese Deckung an. Gleiches trifft übrigens auch auf das Haftpflichtrisiko aus Vermietung und Verpachtung zu.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Versicherungen beim Hausbau sind jedoch nicht nur für das Gebäude an sich wichtig: Wer sich beim Hausbau helfen lässt, sollte für seine Helfer einen ausreichenden Unfall-Versicherungsschutz abschließen. Für private Bauherren gelten Melde- und Anzeigepflichten. Zuständiger Ansprechpartner hierfür ist in der Regel die Bauberufsgenossenschaft.

Der Bauherr selbst sowie dessen Ehepartner genießen durch die Bauhelferversicherung keinen Versicherungsschutz. Sie sollten deshalb prüfen, ob sie gegen Unfallfolgen ausreichend abgesichert sind. Bei einem sehr hohen Anteil an Eigenleistungen und entsprechend zahlreichen Bauhelfern sollte der Abschluss einer zusätzlichen privaten Bauhelfer-Unfallversicherung geprüft werden.

Feuerrohbauversicherung/ Wohngebäudeversicherung

Es empfielt sich für Bauherren beim Hausbau eine Feuerrohbauversicherung abzuschließen, um sich gegen Feuerschäden abzusichern.

Neben den bereits genannten bietet sich auch der Abschluss weiterer Versicherungen beim Hausbau an: Die Feuerrohbauversicherung zum Beispiel schützt das entstehende Wohnobjekt bis zum Bezug vor Feuerschäden. Wer bereits vor Beginn seines Bauvorhabens an den Abschluss der ohnehin erforderlichen verbundenen Wohngebäudeversicherung denkt, bekommt die Feuerversicherung während der Bauzeit als beitragsfreien Bestandteil oft dazu. Die Feuerrohbauversicherung kann auch als Einschluss der Bauwesenversicherung vereinbart werden, dann allerdings nicht kostenfrei.

Die verbundene Wohngebäudeversicherung tritt ein, wenn am bewohnten Haus Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen. Im jeweils angebotenen Tarif ist geregelt, welcher Versicherungsschutz für das Gebäude in Verbindung mit den genannten Grundrisiken im Detail vereinbart ist. Die Angebote der Versicherungen beim Hausbau reichen hier, entsprechend des Versicherungsbedarfs, von einer Basisvariante bis hin zur Exklusivdeckung.

Nicht von vornherein im Tarifstandard enthalten sind erweiterte Elementarschäden, wie zum Beispiel Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks durch Witterungsniederschläge, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsche, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch aber auch durch Ausuferung stehender oder fließender Gewässer. Diese Schäden können auf Antrag gegen Mehrbeitrag in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

Einschluss aller Gebäudebestandteile

Ebenso kann in Verbindung mit der Wohngebäudeversicherung eine spezielle Versicherung für die Gebäudeverglasung abgeschlossen werden. Neue oder komplex sanierte Gebäude werden häufig mit Wärmepumpenanlagen, Fußbodenheizungen und solarthermischen Anlagen ausgestattet. Auf den Einschluss dieser speziellen Gebäudebestandteile ist zu achten. Versichert werden sollten Wohngebäude am besten zum gleitenden Neuwert. Das Objekt ist damit dann so versichert, dass im Falle eines Totalschadens die Wiedererrichtung zu aktuellen Baupreisen und Lohnkosten möglich ist.

Basis für die Ermittlung der Versicherungssumme sind entweder die Neubaukosten im Jahr der Erstellung (inkl. Architekten- und Ingenieurleistungen) oder die Wohnfläche und Ausstattungsmerkmale des Hauses. Extra zu erfassen und in die Versicherungen beim Hausbau einzubeziehen sind zum Beispiel Garagen, Carports, Nebengebäude und innenliegende Schwimmbecken.

Versicherungsschutz für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen

Da Wohngebäudeversicherungen netzgekoppelte Photovoltaikanlagen nur eingeschränkt versichern, lohnt sich hier eine zusätzliche Versicherung.

Ein besonderes Thema im Bereich der Versicherungen beim Hausbau sind netzgekoppelte Photovoltaikanlagen. Die zur Stromerzeugung und Netzeinspeisung bestimmten Anlagen, die oft auf dem Wohngebäudedach installiert werden, sind mit der Wohngebäudeversicherung nur eingeschränkt versichert. Versicherer bieten für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen einen speziell konzipierten Versicherungsschutz an. Diese ergänzenden Versicherungen beim Hausbau umfassen in der in der Regel eine Elektronik- und Ertragsausfallversicherung, eine Montageversicherung und eine Betreiberhaftpflichtversicherung.

Hinweise zu Wärmepumpe Balkonkraftwerk, Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung: Sie deckt grundsätzlich Anwaltskosten bei Streitigkeiten ab. Allerdings schließen die allermeisten Versicherer Baustreitigkeiten aus. Andere legen niedrige Streitwerte von wenigen Tausend Euro als Grenze fest, für alles darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz. Deshalb sollten Bauherren selbst vorsorgen und mindestens ein bis zwei Prozent der Bausumme als Notgroschen zurücklegen, um im Streitfall einen Anwalt zur Unterstützung hinzuziehen zu können. Nur so bleiben sie handlungsfähig.

Wärmepumpe: Eine Wärmepumpe ist nicht automatisch durch die Wohngebäudeversicherung geschützt. Denn nicht alle Wärmepumpen sind beispielsweise „direkt mit dem Gebäude verbunden“ oder dienen „überwiegend“ der Versorgung des versicherten Gebäudes. Der Versicherungsumfang ist mit dem Versicherer zu klären und ggf. der Versicherungsschutz explizit auf die Wärmepumpe auszuweiten. Zusätzlich sollte man prüfen, ob eine Erdwärmesondenversicherung notwendig ist. Versichert sind damit Schäden durch Erdbeben, Hangrutsch, Verschiebungen im Erdreich und Veränderungen der Geologie. Meist ist die Sonde nach einem solchen Schadenereignis nicht mehr dicht oder das Rohr bietet zu wenig Durchfluss. Dadurch sinkt die Heizleistung und die Sonde ist nicht mehr funktionstüchtig.

Balkonsolarkraftwerk: Steckersolaranlagen bzw. Balkonkraftwerke sind nicht bei jeder Hausratversicherung automatisch mitversichert. Damit es im Schadenfall z.B. durch Diebstahl keine böse Überraschung gibt, sollte die mobile PV-Anlage bei der Hausratversicherung gemeldet und in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung bietet Schutz für Möbel, technische Geräte und in der Wohnung befindliche Kleidung und Wertgegenstände. Neben den Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sind hier zusätzlich Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus mitversichert. Meist besteht ein entsprechender Versicherungsschutz bereits für den Hausrat in der bisherigen Mietwohnung. Für die Versicherungen des Hausrats beim Hausbau gilt: Die bestehende Versicherung wird in das neue Haus bzw. die Wohnung mitgenommen, dem Versicherer wird die neue Anschrift mitgeteilt. Natürlich ist die Versicherungssumme an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht durch den Einzug ins eigene Haus nicht.

Elementarschadenversicherung

Versichert sind Schäden aus Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben / Erdsenkung / Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck. Denn nicht alle Naturgefahren sind durch die Gebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Sturm- und Hagelschäden und Schäden durch Blitzschlag sind über die Gebäudeversicherung bzw. die Hausratversicherung abgesichert. Für andere Schäden, benötigt man eine Elementarschadenversicherung. Zu empfehlen ist der Abschluss der Elementarschadenversicherung zusammen mit der Gebäude- und Hausratversicherung. Dann ist die Gefahr einer Versicherungslücke minimal.

Die Versicherung entbindet den Immobilienbesitzer aber nicht davor, selbst Vorsorge zu betreiben. Bei einem Unwetter müssen Fenster und Türen immer geschlossen sein, die Versicherung übernimmt keine Schäden, wenn es hereingeregnet hat. Auch besteht kein Versicherungsschutz, wenn durch Bauschäden wie Risse Wasser in das Gebäude eindringt. In überflutungsgefährdeten Räumen müssen z.B. funktionstüchtige Rückschlagklappen angebracht sein. Auch Abschlussstellen und -leitungen auf dem Grundstück müssen regelmäßig gewartet und freigehalten werden. Möglicherweise sieht die Versicherung auch den Einbau von druckfesten, wasserdichten Kellerfenstern vor. Grundsätzlich unterschätzen viele Hausbesitzer das Risiko für Elementarschäden. Deshalb sind leider nur rund 50 Prozent der Immobilien ausreichend dagegen versichert.

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