Baustellenbesuche: Käufer sollten den Bauprozess aufmerksam verfolgen
Berlin. Käufer einer Wohnung, die sich noch im Bau befindet, sollten das Bauprojekt nicht aus den Augen verlieren, regelmäßig die Baustelle besuchen, den Baufortschritt prüfen und auf Mängel hinweisen. Darauf verweisen die Experten des Bauherren-Schutzbunds e.V. (BSB). Beim Kauf einer Neubauwohnung ist der Bauträger sowohl Bauherr wie auch Eigentümer des Baugrundstücks. Obwohl der Käufer bereits frühzeitig Zahlungen leistet, wird er erst zu einem späteren Zeitpunkt Wohnungseigentümer. Dennoch sollte der Käufer zur Absicherung und Risikominimierung den Bau seiner Wohnung regelmäßig kontrollieren. Die meisten Käufer stoßen bei der Baubegleitung an ihre fachlichen Grenzen. Daher unterstützen Experten des BSB mit ihrem Fachwissen und ihren Erfahrungen dabei, die Qualität am Bau zu sichern. Dafür ist es wichtig, dass im Kaufvertrag dokumentiert ist, dass der Käufer auch in Begleitung Dritter die Baustelle besuchen darf. Das ist notwendig, denn anders als beim Hausbau auf eigenem Grund hat der Bauträger bis zur Abnahme das Hausrecht und kann allein darüber entscheiden, wer Zugang zum Bauwerk erhält.