Menü
Service

Neubauwohnung: Kaufvertrag nicht unterschätzen und vom Profi prüfen lassen

12. November 2020

Zum Kauf einer Neubauwohnung gehört eine Vielzahl an Unterlagen. Käufer sollten die Prüfung des Vertragswerks nicht unterschätzen und sich von Experten beraten lassen, rät der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Denn Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen sind komplexe Bauträgerprojekte: Der Bauträger ist Bauherr sowie Eigentümer des Baugrundstücks und verkauft keine Wohnung, sondern einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück, zu dessen Bebauung er sich verpflichtet. Zu den Unterlagen gehören also der Kaufvertrag mit Bauverpflichtung, zudem die Bau- und Leistungsbeschreibung, der Lageplan, die Baupläne und Bauzeichnungen. Auch die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und die Abgeschlossenheitsbescheinigung sollten vorliegen. Die Sonderwünsche bei der Ausstattung und auch geplante Eigenleistungen sollten die Käufer in den Vertrag aufnehmen und somit notariell beurkunden lassen. So ersparen sie sich potenziellen Ärger auf den letzten Metern vor dem Einzug. Zudem müssen im Bauträgervertrag verbindliche Angaben zum Fertigstellungstermin oder, wenn dieser zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht angegeben werden kann, zumindest Angaben zum Baubeginn und Dauer der Bauausführung enthalten sein.