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Je konkreter die Baubeschreibung desto besser

23. April 2020

Die Ausstattung eines Neubaus – sei es der Waschtisch, der Innenputz oder der Fliesenbelag – wird in der Bau- und Leistungsbeschreibung, einem Teil des Bauvertrags, festgelegt. Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) empfiehlt, auf eine konkrete Beschreibung der Ausstattung in der Bau- und Leistungsbeschreibung zu achten. Es sollten sich eindeutige Produktbezeichnungen, Herstellermarken oder exakte Angaben zu den verwendeten Materialien in der Baubeschreibung finden. Auf diese Weise kann sich der Käufer ein genaues Bild der machen und weiß, was er für sein Geld erwarten darf. Häufig sind die Formulierungen in der Bau- und Leistungsbeschreibung jedoch vage. So wird z.B. nur von einer „Heizung“ gesprochen oder die Beschreibung wird mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ ergänzt. „Gleichwertig“ ist jedoch nicht definiert. Daher sollte der Käufer darauf bestehen, dass im Vertrag eine konkret definierte Qualität und keine gleichwertige Qualität angegeben wird.

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