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Keine Vorkasse: Zahlungsplan nach Baufortschritt

4. August 2021

Berlin. „Bauherren sollten bei ihrem Zahlungsplan immer den Baufortschritt und die Fertigstellung des Bauwerks im Auge behalten und keine Vorauszahlungen leisten. Gerade durch die aktuellen Materialengpässe kann es zu Verzögerungen im geplanten Bauablauf kommen“, sagt  BSB-Sprecher Erik Stange. „Ratenzahlungen sollten grundsätzlich erst nach erbrachter Leistung fällig werden und deren Höhe sollte dem Wertzuwachs des Bauwerks entsprechen.“ Zudem haben Bauherren einen gesetzlichen Anspruch auf eine Fertigstellungssicherheit. Entweder können sie bei der ersten Abschlagszahlung fünf Prozent der vereinbarten Gesamtkosten einbehalten oder der Vertragspartner übergibt ihnen über die gleiche Summe eine Bankbürgschaft oder Fertigstellungsversicherung. Die Fertigstellungssicherheit soll der rechtzeitigen Fertigstellung des Werks ohne wesentliche Mängel dienen und kann im Insolvenzfall des Unternehmers die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten abmildern. Und noch ein weiteres Sicherungsmittel kommt hinzu: Bis zur Abnahme muss der Bauherr nur 90 Prozent der Gesamtvergütung zahlen. Die restlichen zehn Prozent werden erst nach der Abnahme fällig. Darüber hinaus empfiehlt der Bauherren-Schutzbund e.V., eine Gewährleistungssicherheit mit dem Vertragspartner zu vereinbaren. Sie springt ein, wenn der Unternehmer in der fünfjährigen Gewährleistungszeit insolvent wird und Mängel auftreten. Die Mängelbeseitigungskosten übernimmt dann der Gewährleistungsbürge oder die -versicherung.