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Partnerwahl beim Hausbau: Unterschiede bei den Vertragspartnern beachten

7. August 2019

Berlin. Generalunternehmer, Generalübernehmer, Bauträger oder Architekten – die Liste der möglichen Vertragspartner beim Hausbau ist lang. Die Experten des Bauherren-Schutzbunds e.V. (BSB) empfehlen die Partnerwahl nicht zu überstürzen, sondern sich ein genaues Bild vom künftigen Vertragspartner, von seiner Seriosität, Kompetenz und Leistungsfähigkeit zu machen. Wichtig ist es zudem, die grundsätzlichen Unterschiede der Anbieter zu kennen. Wer ein Grundstück besitzt, baut in der Regel mit einem Generalunternehmer oder Generalübernehmer. Sie bieten vertraglich komplett alle Leistungen zur Errichtung des Hauses an. Während der Generalunternehmer einen Teil der Bauleistungen selbst übernimmt und die anderen Gewerke an Nachunternehmer vergibt, übernimmt der Generalübernehmer selbst gar keine Bauleistungen, sondern koordiniert allein die Nachunternehmer. Vertragspartner des Bauherrn ist der Generalunternehmer oder Generalübernehmer, daher haftet er auch bei Mängeln. Wer über kein eigenes Grundstück verfügt, erwirbt von einem Bauträger Grundstück und Haus aus einer Hand. Hier ist der Bauträger sowohl Grundstückseigentümer als auch Bauherr und tritt gegenüber den Baufirmen als Vertragspartner auf. Der Hausbau mit einem Architekten ist etwas aus der Mode gekommen: Hier kümmert sich der Architekt sowohl um die Planung als auch um die Koordination der verschiedenen Bauunternehmen. Der Bauherr ist jedoch der Vertragspartner der Unternehmen und muss sich bei Mängeln an die einzelnen Bauunternehmen und Handwerker wenden.