Planungsfehler trotz Einvernehmen: Gericht bestätigt Bedeutung technischer Standards beim Bauen
Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (22 U 19/24) unterstreicht die zentrale Bedeutung der anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.) beim Planen und Bauen, auch wenn Bauherr und Planer scheinbar einvernehmlich von diesen abweichen. Im verhandelten Fall hatte ein Architekt auf eine fachgerechte Abdichtung verzichtet, was zu Schimmelbildung im Gebäude führte. Das Gericht stellte klar: Der Planer haftet, da eine ausdrückliche und umfassende Aufklärung über die Risiken der Abweichung unterblieb.
„Das Urteil folgt der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und verdeutlicht: Technische Standards dürfen nicht leichtfertig umgangen werden“, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. „Wenn Bauherren auf Regelwerke verzichten sollen, müssen sie nicht nur informiert, sondern umfassend aufgeklärt werden mit allen Konsequenzen für Qualität, Haftung und Baukosten.“
Brisant ist das Urteil auch vor dem Hintergrund aktueller politischer Debatten: Mit dem geplanten Gebäudetyp E will die Bundesregierung unter anderem durch flexiblere Standards kostengünstigeres Bauen ermöglichen. Eine solche Flexibilisierung darf nicht zulasten der Verbraucher erfolgen.
„Die Entscheidung zeigt, dass es sehr wohl rechtssicher möglich ist, in Einzelfällen von Standards abzuweichen. Allerdings ist hierfür vollständige Transparenz nötig“, so Stange weiter. „Ein genereller Verzicht auf bewährte Standards birgt hingegen die Gefahr sinkender Bauqualität ohne echten Preisvorteil für Verbraucher.“
Der Bauherren-Schutzbund fordert deshalb: Wenn mit dem Gebäudetyp E wirklich günstiger gebaut werden soll, müssen Qualität, Information und Verbraucherschutz im Mittelpunkt stehen und nicht nur pauschale Vereinfachungen.