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Schriftliche Aufträge sparen Ärger mit dem Handwerker

20. Juni 2019

Berlin. Um Ärger mit dem Handwerker zu vermeiden, empfehlen die Experten des Bauherren-Schutzbunds e.V. (BSB), selbst kleinere Aufträge schriftlich zu vereinbaren. Zunächst sollte der Handwerker ein schriftliches Angebot unterbreiten, in dem die Leistungen und Materialien genau beschrieben sind wie auch die Termine für Arbeitsbeginn und Fertigstellung. Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag gibt es beim Preis keinen Spielraum. Das heißt, der Handwerker ist verpflichtet, die vereinbarte Leistung mangelfrei und vollständig zu erbringen, um den vollen Werklohn zu erhalten. Im Unterschied dazu kann ein Handwerker bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag den Preis um bis zu 25 Prozent überschreiten, wenn er dies plausibel begründen kann. Auch wenn Handwerker stark nachgefragt sind, müssen sich Kunden nicht alles gefallen lassen. Verspätet sich zum Beispiel der Handwerker um mehr als eine halbe Stunde, muss der Kunde nicht auf ihn warten und auch die Kosten für An- und Abfahrt können nicht in Rechnung gestellt werden.

Bilder zur redaktionellen Verwendung: www.bsb-ev.de/presseservice/pressefotos/

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