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Übergabe der Bauunterlagen vertraglich festlegen

16. Januar 2020

Berlin. Vielfach ist die Qualität des Bauwerks und der Anlagen nur auf Grund der Planungsunterlagen und der technischen Nachweise nachvollziehbar. Daher sollten Bauherren darauf achten, die Dokumente vollständig zu erhalten, und die Herausgabe vorab vertraglich vereinbaren, empfiehlt Erik Stange, Sprecher des Bauherren-Schutzbunds e.V. (BSB). Mit dem neuen Bauvertragsrecht, das seit Januar 2018 gilt, hat der Bauunternehmer sogenannte Informationspflichten gegenüber dem Bauherrn und ist gesetzlich verpflichtet, ausgewählte Bauunterlagen zu erstellen und herauszugeben. Diese Mindeststandards reichen jedoch für die Überprüfung des Bauvorhabens, die Geltendmachung von Garantieansprüchen gegenüber Herstellern oder aber auch für Betrieb und Wartung der haustechnischen Anlagen in der Regel nicht aus. Bauherren sollten daher bereits im Bauvertrag genau definieren, welche Unterlagen, technischen Nachweise und Dokumentationen zu welchem Zeitpunkt übergeben werden.

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