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Nach BGH Urteil: Vorteile für Wohnungskäufer durch unwirksame Abnahmeklauseln

10. Juli 2024

Berlin. Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) weist Wohnungseigentümer auf die positiven Auswirkungen eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) hin. Das Urteil stärkt die Rechte der Wohnungskäufer und bietet ihnen deutliche Vorteile bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen.

Der BGH entschied kürzlich, dass bestimmte Abnahmeklauseln in Bauträgerverträgen unwirksam sein können (VII ZR 241/22). Im konkreten Fall enthielt der Vertrag eine Klausel, wonach der Verwalter – eine Tochtergesellschaft des Bauträgers – das gemeinschaftliche Eigentum abnehmen sollte. Als der Bauträger 15 Jahre nach der Errichtung von der Eigentümergemeinschaft auf Vorschusszahlung zur Mangelbeseitigung verklagt wurde, konnte er sich nicht auf die Verjährung der Mängelansprüche berufen, da die Abnahmeklausel unwirksam war.

„Dieses Urteil ist ein großer Gewinn für Wohnungskäufer“, erklärt Erik Stange, Sprecher des BSB. „Es zeigt, dass unwirksame Abnahmeklauseln dazu führen können, dass Mängelansprüche noch nicht verjährt sind. Das stärkt die Position der Erwerber und ermöglicht es ihnen, auch nach vielen Jahren noch ihre Rechte geltend zu machen.“

Für Wohnungskäufer bedeutet dies, dass sie ihre Bauträgerverträge genau prüfen sollten, um von dieser Rechtsprechung zu profitieren. Wenn unwirksame Klauseln enthalten sind, können sie möglicherweise länger Ansprüche auf Mängelbeseitigung durchsetzen.

Der BSB rät allen Erwerbern von Wohnungseigentum, ihre Verträge gründlich zu überprüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Dies kann ihnen helfen, potenzielle Vorteile zu erkennen und ihre Interessen bestmöglich zu wahren.