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Vorsicht vor Hauskauf ohne Grundstück

18. November 2021

Berlin. Baugrundstücke sind Mangelware. Schön, wenn man Hilfe von dem Fertighausanbieter bekommt, denken viele Bauherren. Hier ist aber höchste Vorsicht geboten. Einige Hausbaufirmen bieten zum Hausbauvertrag gleich das passende Baugrundstück an. Damit der Bauherr das Grundstück bekommen kann, muss er aber erst einmal den Bauvertrag unterschreiben. Oft stellt sich im Anschluss heraus, dass das Baugrundstück gar nicht vorhanden ist oder nicht wie vorgesehen bebaut werden kann. Die Baufirma zieht sich dann auf den abgeschlossenen Hausbauvertrag zurück. An die zuvor vollmundigen Versprechen des Verkäufers zum problemlosen Rücktritt vom Bauvertrag, sollte es mit dem Baugrundstück nicht passen, kann sich niemand mehr erinnern. Die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen ist dann meist schon abgelaufen. Die Folge: Die Hausbaufirmen verlangen bei Rücktritt eine Vertragsstrafe, die in der Regel bei zehn bis 15 Prozent der Bausumme liegt. Damit verlieren viele Bauherren ihr gesamtes Eigenkapital. Deshalb empfiehlt der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), nie einen Hausbauvertrag ohne vorhandenes Baugrundstück zu unterschreiben. Bauherren sollten immer erst den Grundstückskaufvertrag abgeschlossen und eine Auflassungsvormerkung zu ihren Gunsten im Grundbuch eingetragen haben, bevor sie einen Bauvertrag unterschreiben. Die Grundstücksangebote der Baufirmen sind häufig nur Lockangebote, die die problematische Baulandsituation skrupellos ausnutzen. Am Ende kommt das den Bauherren teuer zu stehen.