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Bauherren blicken nach GEG-Beschluss in ungewisse Zukunft

Privaten Bauherren steht nach dem beschlossenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine unsichere Zukunft bevor. Der Gebäudebestand wird bei der finanziellen Förderung weiterhin stiefmüttlich behandelt.

24. Oktober 2019

Keine Planungssicherheit für Bauherren

Das GEG sieht vor, dass erst 2023 die energetischen Anforderungen für Neubau und Bestand überprüft werden sollen. Der Ausgang dieser Prüfung ist offen – das stiftet Verunsicherung. Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) kritisiert: „Ein heute gebautes Haus kann unter Umständen schon in drei Jahren energetisch veraltet sein.“ Die Verbraucherschutzorganisation hatte bereits bei der Entstehung des Gesetzes darauf hingewiesen, dass für private Bauherren neben der Wirtschaftlichkeit baulicher Energiesparmaßnahmen vor allem Planungssicherheit das wichtigste Kriterium beim Hausneubau ist. Nun steht ihnen eine ungewisse Zukunft bevor. „Berücksichtigt man die hohen Einsparziele im Gebäudebereich bis 2030, kann man bereits heute von einer erheblichen Steigerung der energetischen Anforderungen ab 2023 ausgehen“, so Becker. Laut dem kürzlich im Kabinett beschlossenen Klimaschutzgesetz sollen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 von 118 Millionen Tonnen auf 70 Millionen Tonnen sinken.

Zu wenig Förderung beim Gebäudebestand

Bestandsimmobilien spielen im GEG weiterhin eine Nebenrolle. Die angedachten Fördermaßnahmen genügen bei weitem nicht, um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen und die Modernisierungsquote zu steigern. „Es ist nicht plausibel, warum in die Verkehrswende Milliarden investiert werden, um die Klimaziele zu erreichen, und der Gebäudesektor finanziell weiter vernachlässigt wird“, merkt Becker an. Zehn Prozent mehr Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Niveau seien hier deutlich zu wenig.

Im Falle eines Verkaufs oder einer größeren Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses sieht das Gesetz künftig eine energetische Pflichtberatung des Käufers oder Eigentümers vor. Schwierig werde es, wenn hierbei einzelne Anbieter begünstigt werden. „Eine Energieberatung ist nur sinnvoll, wenn sie produktneutral und technologieoffen erfolgt, das gesamte Gebäude in den Blick nimmt und die individuellen Beratungsbedürfnisse der Bewohner berücksichtigt“, so Becker. Auch der deutschlandweite Zugang müsse durch ausreichend qualifizierte Berater und kurzfristige Terminverfügbarkeit gewährleistet sein. Hier gelte es, die unabhängigen Verbraucherverbände der privaten Bauherren stärker mit einzubeziehen.