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Reform des Gebäudeenergiegesetzes mit Schwächen

Kommentar zum Beschluss des Gebäudeenergiegesetzes

7. September 2023

Nach langwierigen Verhandlungen beschließt der Bundestag voraussichtlich am Freitag die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), kommentiert in einem Statement: 

„Die langanhaltenden Diskussionen um das Gebäudeenergiegesetz haben bei den Immobilienbesitzer:innen viel Vertrauen und Investitionsbereitschaft verspielt. Viele Bürger:innen haben verständlicherweise abgewartet, was das neue Gesetz bringen wird. Das ist an der stark abgesunkenen Modernisierungsquote deutlich zu erkennen. Von der Bundesregierung werden nun große Anstrengungen erforderlich sein, die Menschen wieder zu motivieren ihr Haus oder ihre Wohnung energetisch zu sanieren und damit die Modernisierungsquote zu erhöhen.“ 

Becker kritisiert die Fokussierung auf die Heizung: „Kritisch zu bewerten ist die starke Fokussierung des neuen GEG auf die Heizung. Die Gebäudehülle und damit verbunden die Reduktion des Wärmebedarfs insgesamt bleibt unterbelichtet. Gerade sie ist aber ein wesentlicher Hebel für Effizienzsteigerungen und die CO2-Reduktion im Gebäudebestand. Diese Schieflage setzt sich auch in dem geplanten Förderkonzept zum GEG fort. Der Schwerpunkt der Förderung soll auf dem Heizungstausch liegen. Weder Strom noch Nah- und Fernwärme werden auf absehbare Zeit aber unbegrenzt zur Verfügung stehen. Hilfreich wäre beispielsweise, eine Kompensationsmöglichkeit für die Ertüchtigung der Gebäudehülle einzuführen. Das könnte bedeuten, dass es für die Verbesserung der Gebäudehülle und die damit verbundene Reduktion des Wärmebedarfs des Wohnhauses beispielsweise einen zusätzlichen Förderbonus gibt oder Fristen für die Heizungsumrüstung verlängert werden können.“