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Klimaprogramm entlastet Wohneigentümer bei der Gebäudesanierung

23. September 2019

Mit dem vorgelegten Klimaprogramm will die Bundesregierung unter anderem Wohneigentümer bei der energetischen Gebäudesanierung besser unterstützen. Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) begrüßt das Vorhaben: „Viele Neuregelungen im Gebäudebereich werden der großen Verantwortung gerecht, die Wohneigentümer beim Klimaschutz tragen“, so BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Nun müsse eine bessere Aufklärungsarbeit folgen.

Förderung der energetischen Gebäudesanierung

Private Bauherren sollen ab 2020 durch direkte steuerliche Abschreibungen entlastet werden. Damit kommt das Klimakabinett einer langjährigen Forderung des BSB nach. „Offen ist, wie hoch die Bundesregierung den gesamten Förderrahmen kalkuliert und wie lange gefördert werden soll. Hier müssen die langfristigen Modernisierungsintervalle berücksichtigt werden“, so Becker. Ebenfalls positiv hervorzuheben ist, dass die investiven Förderprogramme um 10 Prozent angehoben und in einer neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst werden. Das kann helfen, die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen und die Antragsverfahren zu vereinfachen.

Einzelmaßnahmen werden berücksichtigt

Gut ist, dass künftig auch Einzelmaßnahmen, wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster oder die Gebäudedämmung einbezogen werden. Mit einem 40 Prozent Zuschuss sollen Wohneigentümer zukünftig motiviert werden, ihre alten Ölheizungen gegen effizientere Heizsysteme auszutauschen. Becker begrüßt das Vorhaben warnt jedoch vor Aktionismus: „Die Förderung darf nicht zum Konjunkturprogramm für Heizungsfirmen werden, sondern muss dort greifen, wo der Austausch wirtschaftlich und ökologisch wirklich Sinn macht.“

Informationskampagnen noch mangelhaft

Neben der finanziellen Förderung müssen Verbraucher künftig besser über die Möglichkeiten der energetischen Sanierung informiert werden. „Die teuren Informationskampagnen der Bundesregierung sind bisher wirkungslos geblieben und haben keinen merkbaren Anschub bei der Gebäudesanierung geleistet“, kritisiert Becker. Aufklärung sei wichtig, um die Verbraucher zu motivieren überhaupt etwas zu tun und ihnen zur erklären, dass sie häufig weniger belastet werden, als sie annehmen. Deshalb befürwortet der BSB, dass die Bundesregierung ein neues Informationskonzept für Gebäudeeigentümer vorlegen will. Die angedachte Energieberatung zu bestimmten Anlässen, z.B. beim Eigentümerwechsel, muss unbedingt produktneutral und fachlich fundiert durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgen. Nur so kann die beste Lösung im Sinne des Verbrauchers und des Klimaschutzes erzielt werden.