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Kritik am geplanten Bestellerprinzip bei Immobilienkäufen

14. August 2018

Berlin, 14. August 2018. Laut einem Bericht der dpa vom heutigen Dienstag prüft die Bundesregierung die Möglichkeit, das Bestellerprinzip auf Immobilienkäufe zu übertragen. Demnach müsste die Maklerkosten künftig derjenige tragen, der den Makler beauftragt. Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. warnt: „Das Vorhaben birgt die Gefahr, dass Immobilienverkäufer die Maklerkosten einpreisen. Dadurch würden sie am Ende weiterhin indirekt vom Käufer getragen werden.“

Gerade bei der aktuellen Marktlage, die vielerorts von den Anbietern bestimmt wird, können Verkäufer die Maklergebühr leicht auf die Erwerbskosten aufschlagen, so Becker. Grundsätzlich begrüßt der Verbraucherschützer jedoch das Vorhaben, die Kaufnebenkosten zu reduzieren: „Eine Reform zur Senkung der Nebenkosten ist ein sinnvolles Vorhaben, um den Erwerb von Wohneigentum flächendeckend zu fördern.“ Hierbei müssten vor allem die privaten Bauherren und Wohnungskäufer im Mittelpunkt stehen. „Insbesondere eine Senkung der Grunderwerbsteuer kann ein wirksamer Hebel sein, der alle Verbraucher bei der Eigenheimbildung zugutekommt.“

Mit jährlich rund 50.000 Verbraucherberatungen und mehr als 10.000 betreuten Bauvorhaben im Alt- und Neubau ist der Bauherren-Schutzbund e.V. Deutschlands größte Verbraucherschutzorganisation für private Bauherren und Wohnungskäufer. Der gemeinnützige Verein setzt sich seit langem für mehr Rechtssicherheit beim Hausbau und Immobilienkauf ein.