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Modernisierern droht die Vertragskündigung

Das Sicherheitsverlangen des Handwerkers birgt ein hohes Verbraucherrisiko und muss reformiert werden.

19. Februar 2020

Können Modernisierer ihrem Handwerkerbetrieb keine zusätzliche Sicherheit über die vollen Kosten der Baumaßnahme stellen, droht ihnen die kurzfristige Vertragskündigung. Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) fordert in einer Stellungnahme die gesetzliche Neuregelung rückgängig zu machen und Verbraucher besser vor dem Missbrauch dieser sognannten Handwerkersicherheit zu schützen.

Sicherheitsverlangen wird zum Modernisierungsverhinderer

Modernisierer und Bauherren, die einzelne Handwerkerleistungen beauftragen, müssen aktuell befürchten, innerhalb von zehn Tagen eine Sicherheit stellen zu müssen. Andernfalls hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag einseitig zu kündigen. Sind für eine Baumaßnahme z.B. 40.000 Euro veranschlagt, kann der Unternehmer das Doppelte plus fünf Prozent verlangen. In dem Beispiel müsste der Auftraggeber 82.000 Euro zur Verfügung haben. BSB-Geschäftsführer Florian Becker mahnt: „Die Preissteigerung ist für viele Verbraucher nicht zu finanzieren. Modernisierungsabsichten der Wohneigentümer können so per Gesetz ausgebremst werden – das kann nicht im Sinne der Bundesregierung sein.“ Auch die Rahmenbedingungen seien darauf nicht ausgelegt. „Viele Banken können nach der Erfahrung unserer Mitglieder solche Bürgschaftsanfragen gar nicht so kurzfristig bearbeiten.“

Rückschritt beim Verbraucherschutz

Der Anspruch auf eine Sicherheitsleistung ergibt sich aus dem Gesetz. Unternehmen können sie jeder Zeit von ihren Kunden fordern und müssen sie nicht mal über diese Möglichkeit informieren. Becker erkennt hierin ein Verbraucherrisiko: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Regelung häufig missbraucht wird. Entweder wird mit dem Bürgschaftsverlangen gedroht, um Mängelansprüche des Verbrauchers abzuwenden oder um höhere Preise für die Bauleistung durchzusetzen.“ Aus diesem Grund müsse die Regelung, die mit der Reform des Bauvertragsrechts 2018 in das BGB aufgenommen wurde, wieder rückgängig gemacht werden.

Wiedereinfügung des Verbraucherprivilegs

Nach altem Recht bestand eine Einschränkung der Sicherheitsleistungen bei der Instandsetzung eines Einfamilienhauses. Bau- und Handwerkerunternehmen müssen nicht vor einem Zahlungsausfall geschützt werden, da sich das Auftragsvolumen hier meist in Grenzen hält und die Maßnahmen bereits vollständig vorfinanziert sind – entweder durch einen Bankkredit oder durch Eigenmittel. „Die Bundesregierung muss dieses Verbraucherprivileg schnellstens wieder einführen, um die Rahmenbedingungen für Modernisierer zu verbessern“, so Becker.

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