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Share Deals benachteiligen weiterhin private Immobilienkäufer

14. April 2021

Berlin. Auch nach der Debatte im Finanzausschuss des Bundestages über das Grunderwerbssteuergesetz benachteiligen sogenannte Share Deals private Immobilienkäufer. Darauf verweist der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und fordert eine faire Reform der Steuer.

Mithilfe von Share Deals können Immobilienunternehmen die Grunderwerbssteuer umgehen. Indem sie Wohnungsbestände nicht direkt, sondern verpackt in Gesellschaftsanteilen erwerben, brauchen sie keine Grunderwerbssteuer zu zahlen - eine Methode, die regelmäßig von Konzernen genutzt wird. Das legale Steuerschlupfloch gilt aktuell für Anteile bis zu 95 Prozent. Diese Schwelle soll nun etwas herabgesetzt werden.

BSB-Geschäftsführer Florian Becker kritisiert das Ergebnis der Debatte: „Share Deals werden weiterhin nicht effektiv unterbunden. Es wird weiterhin große Steuerausfälle geben. Das Steuerschlupfloch für Investoren benachteiligt Verbraucher beim Kauf einer Immobilie.“ Um mehr Verbrauchergerechtigkeit beim Wohnerwerb herzustellen sei eine konsequentere Reform der Grunderwerbsteuer notwendig.

Der BSB bringt das britische Stufenmodell als Vorschlag in die Diskussion ein. Hierbei erhalten Ersterwerber einer selbstgenutzten Immobilie einen Freibetrag, der auf 200.000 Euro gedeckelt ist. Für die nächsten 200.000 Euro des Kaufpreises fallen 3 Prozent Grunderwerbssteuer an, für die nächsten 200.000 Euro 6 Prozent und für alles darüber hinaus 8 Prozent. Becker verweist auf die Vorteile des Modells: „Die Steigerung des Steuersatzes kompensiert einen erheblichen Teil der Einnahmeausfälle durch den Freibetrag. Gleichzeitig werden Familien, die sich ein bedarfsgerechtes Einfamilien- oder Reihenhaus zur Selbstnutzung bauen wollen, spürbar entlastet und so bei ihren Vorhaben unterstützt.“