Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesregierung hat die BEG im Zuge des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes überarbeitet. Gefördert werden Heizungen, Einzelmaßnahmen und umfassende Sanierungen.
Weitere Artikel zur Serie "Hauskauf mit Weitsicht"
Teil 2: Bausubstanz prüfen – Mängel erkennen, Risiken vermeiden
Teil 3: Kaufvertrag verstehen – Sicher durch Vertrag und Übergabe
Heizungsförderung (KfW)
Es gibt eine Grundförderung von 30 % für den Austausch einer fossilen Heizung gegen eine förderfähige klimafreundliche Heizung. Sie erhält grundsätzlich jeder Antragsteller, der die Fördervoraussetzungen erfüllt, unabhängig vom Einkommen.
Je nach Voraussetzungen kann sich die Förderung erhöhen, beispielsweise durch:
- Einkommensbonus: Die Förderung wird nach dem Einkommen gestaffelt.
- Familienzuschlag von 10.000 Euro. Diese Reduzierung erfolgt für Familien mit minderjährigen Kindern einmalig, unabhängig von der Anzahl der Kinder.
- EU-Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten, wenn eine förderfähige Wärmepumpe mit wesentlichen Komponenten aus europäischer Fertigung eingebaut wird.
Einkommensbonus: Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
- bis 30.000 Euro 40 % Bonus
- 30.001 bis 40.000 Euro 30 % Bonus
- 40.001 bis 50.000 Euro 10 % Bonus
Wärmepumpen ab 2027: Für eine Wärmepumpe beträgt die Grundförderung ab 2027 statt bisher 30 % nur noch 15 %. Zusätzlich kann ein EU-Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten gewährt werden, wenn die Wärmepumpe die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
Heizungsförderung wird schrittweise reduziert
- 2026 werden max. 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt.
- Danach sinkt der Betrag alle sechs Monate um 750 Euro bis auf 22.000 Euro Ende 2030.
Auch der sogenannte Klima-Geschwindigkeitsbonus wird schrittweise abgesenkt. Er beträgt 2026 noch 16 Prozent und wird anschließend alle sechs Monate um vier Prozentpunkte reduziert.
Welche Heizungen werden gefördert?
Eine zulässige Heizungsanlage ist nicht automatisch förderfähig. Es werden unter anderem gefördert:
- Wärmepumpen,
- Biomasseheizungen (z. B. Pelletheizungen),
- Solarthermieanlagen,
- Brennstoffzellenheizungen sowie der
- Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz unter bestimmten Bedingungen (siehe BEG-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen).
Für wasserstofffähige Gas-Brennwertheizungen sind die zusätzlichen Investitionskosten gegenüber einer herkömmlichen Gasheizung förderfähig.
Baufinanzierungsberatung
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Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BAFA)
Für energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch oder Heizungsoptimierung gibt es 15 % Grundförderung. Zusätzlich gibt es Boni für einzelne Sanierungsmaßnahmen unter bestimmten Bedingungen.
iSFP-Bonus mit Investitionsschwelle
Der iSFP-Bonus beträgt 5 Prozentpunkte. Er wird gewährt, wenn die Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.
- Der Bonus wird ab einer Investitionssumme von 30.000 Euro gewährt. D.h. der Bonus entfällt nur auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle.
- Die reguläre Förderhöchstgrenze von 30.000 Euro je erster Wohneinheit wird mit einem iSFP auf 60.000 Euro erhöht.
- Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte werden dementsprechend nur für den Kostenanteil zwischen 30.000 und 60.000 Euro gewährt.
Einführung des WPB-Bonus
Neu ab 2027: Für energetisch besonders ineffiziente Gebäude, sogenannte Worst Performing Buildings (WPB), gibt es einen zusätzlichen WPB-Bonus von 5 Prozent für Dämmmaßnahmen an Außenwänden, Dach, oberster Geschossdecke und Bodenflächen. Für reine Fenstermaßnahmen gilt dieser Bonus nicht.
Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.
Kredite für Kauf und Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus
Pro Wohneinheit gewährt die KfW einen aus Mitteln des Bundes verbilligten Förderkredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro. Auch hier sind unter bestimmten Bedingungen Boni und Zuschüsse möglich.