Andreas Schmidt
Qualifikationen und Spezialgebiete
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Baurecht (Privates und Öffentliches Baurecht)
- Architektenrecht
- Bauträgerrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Mietrecht
- Immobilienmaklerrecht
- Denkmalschutzrecht
- Grundstücks- und Nachbarrecht
Andreas Schmidt, Ihr Vertrauensanwalt für Neubau, Immobilienkauf und Modernisierung
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht biete ich Ihnen eine unabhängige juristische Beratung bei Ihrem Bau-, Kauf- oder Modernisierungsprojekt. Werden Sie Mitglied im Bauherren-Schutzbund und holen Sie mich als Fachanwalt an Ihre Seite. Gerne prüfe ich vor Vertragsunterschrift den Inhalt Ihres Bauvertrags, Kaufvertrags, Handwerkervertrags und Bauträgervertrags auf Vollständigkeit und berate Sie im Rechtsstreit mit Ihrer Baufirma.
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
- Mitglied im Deutschen Baugerichtstag e.V.
- Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im DAV e.V.
- Arbeitsgemeinschaft für Mietrecht und Immobilien e.V.
- Deutscher Anwaltsverein e.V.
- Kölner Anwaltsverein e.V.
- Ausschuss Bau- und Architektenrecht des Kölner Anwaltsverein e.V.
- Rechtsanwaltskammer Köln
Es gibt keine Verträge ohne Fallstricke und kein Bauvorhaben ohne Mängel!
Umso wichtiger ist es für Sie, sich frühzeitig zu Ihrem geplanten Bauprojekt beraten und betreuen zu lassen. Nutzen Sie die Möglichkeiten die Ihnen das juristische Projektmanagement (Vertragsprüfung, -gestaltung, Baugenehmigungsprüfung, Begleitung des Bauvorhabens bei allen juristischen Fragen bis hin zur Nachverfolgung der Mängel, inkl. etwaiger notwendiger Prozessführung oder einzelne Bausteine hiervon) bietet, um die Risiken, die ein Bauvorhaben beinhaltet, zu minimieren und möglichst auszuschließen.
Ich blicke auf eine mehr als 20-jährige Tätigkeit im Bau-, Architekten- und Immobilienrecht zurück. Bereits sehr früh schloss ich mich der bundesweit tätigen Baurechtsboutique JAGENBURG Rechtsanwälte (JUVE HANDBUCH, 22.05.2003) an und arbeitete dort mit einem der renommiertesten Baurechtler, Herrn Prof. Dr. Walter Jagenburg, insbesondere im Architekten-, Bauträgerrecht und bei Großprojekten zusammen. Aufgrund meiner konsequenten Spezialisierung wurde mir bereits im Jahr 2007 der Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verliehen. Im Jahr 2013 kam der Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht hinzu. Von 2014 bis 2023 war ich Partner der LEINEN & DERICHS Anwaltsozietät mit Standorten in Köln, Berlin und Brüssel. Mein bau- und immobilienrechtliches Dezernat umfasste 3 Rechtsanwälte, die ausschließlich bau-, architektur- und immobilienrechtlich berieten. Der hohe Anspruch fand seinen Niederschlag in den Auszeichnungen durch die CAPITAL – Anwaltsliste (2020 – 2023) als eine der besten, überregional tätigen Kanzleien im Bau- und Architektenrecht sowie durch die brand eins – Anwaltsliste (2021 – 2023) als eine der besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands im Bereich Baurecht.
Ich veröffentliche regelmäßig Fachartikel und referiere auf Vortragsveranstaltungen verschiedener Anbieter. Ich bin Mitglied des Fachausschusses Bau- und Immobilienrecht im Bauherrenschutzbund. Besonders habe ich mich über die Anfrage gefreut in den baurechtlichen Gesetzgebungsverfahren im BMJV (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) mitzuwirken.
Zum 01.01.2024 habe ich mich als Partner der angesehenen Immobilienrechtsboutique W·I·R Jennißen und Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB (mit 21 Rechtsanwälten)in Köln angeschlossen, wo ich meine Erfahrung im Bau- und Immobilienrecht mit meinem Team einbringen kann. Wir können in der W·I·R – Partnerschaft in Köln alle bau- und immobilienrechtlichen Fragestellungen beantworten.
Ich bin mit allen bau-, architektur- und immobilienrechtlichen Fragestellungen vertraut. Meine Expertise wird bundesweit von allen am Bau Beteiligten gerne in Anspruch genommen. Ich betreue bundesweit ca. 400 neue bau-, architekten- und immobilienrechtliche Projekte/Mandate jährlich, wobei neben der Baubegleitung ein weiterer ausgewiesener Schwerpunkt in den technischen Streitpunkten liegt. Hierbei arbeite ich mit mehreren renommierten Sachverständigenbüros und Bauherrenberatern bundesweit zusammen, mit deren Hilfe die Ursachen für Mängel/Schäden aufgeklärt und die notwendigen Beweise gesichert werden.
Seit meiner Berufung zum Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V. im Jahr 2007 stehe ich auch Ihnen für alle bau-, architektur- und immobilienrechtlichen Fragestellungen jederzeit und bundesweit zur Verfügung. Ein wesentlicher Aspekt meiner Tätigkeit liegt in der umfassenden Beratung und der effektiven Rechtsverfolgung, möglichst unter Vermeidung langwieriger und kostenintensiver Gerichtsverfahren. Welche Leistungen ich Ihnen als Mitglied des BSB e.V. anbieten kann, können Sie hier nachlesen oder in einem persönlichen Gespräch mit mir erfahren.
Die baurechtlichen Schwerpunkte der W·I·R Jennißen und Partner Rechtsanwälte
Privates Baurecht
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bauherren (oft auch als Auftraggeber bezeichnet) und den Baubeteiligten (oft als Auftragnehmer bezeichnet), welche das Bauwerk planen und ausführen, z.B. Architekten, Sonderfachleute, Bauunternehmen, Generalübernehmer und -unternehmer, Subunternehmer, Handwerksbetriebe und deren Lieferanten. Hierzu gehören auch die Vertragsgestaltungen unter Einbeziehung der VOB/B (Vertragsordnung für Bauleistungen).
Architektenrecht
Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten. Es setzt sich aus unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen, z.B. dem BGB, die HOAI, die Architektengesetze, nebst den berufsrechtlichen Regelungen zusammen. Hierzu gehören mithin auch alle Fragen zum Architektenvertragsrecht, -honorarrecht und -haftpflichtrecht. Gerade im Architektenhaftpflichtrecht, wo es um die Haftung des Architekten für Planungs- und/oder Bauüberwachungsfehler geht, nimmt die versicherungsrechtliche Betrachtung einen wesentlichen Aspekt ein.
Bauträgerrecht
Eine Sonderstellung nimmt das Bauträgerrecht ein. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Erwerber und dem Bauträger und weist Elemente des Kauf- und Werkvertragsrechts auf. Denn der Bauträger verkauft an den Erwerber ein Grundstück und verpflichtet sich zu der Errichtung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung hierauf. Ergänzt werden die gesetzlichen Regelungen durch die MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung). Dort gibt es zum Beispiel Regelungen zu den Zahlungsplänen und Bürgschaften.
Wohnungseigentumsrecht
Aus der Durchführung eines Bauträgervertrages entsteht im Regelfall die WEG, die sog. Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder der WEG untereinander, aber auch im Verhältnis zum Hausverwalter werden im sog. Wohnungseigentumsgesetz und in der Teilungserklärung nebst der Gemeinschaftsordnung geregelt. Zum Wohnungseigentumsrecht gehören auch alle Fragestellungen die die Rechtsbeziehungen des Mitgliedes der WEG und/oder der Wohnungseigentümergemeinschaft zu Dritten, z.B. Handwerker, Versorgungsunternehmen, Nachbarn, etc. betreffen.
Mietrecht
Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter, sei es bei Wohnraum-, aber auch bei gewerblichen Mietverhältnissen.
Immobilienmaklerrecht
Wer heute eine Immobilien verkauft oder erwirbt trifft im Regelfall auf einen Immobilienmakler. Alle Fragestellungen die mit dem Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer/Käufer und dem Immobilienmakler in Zusammenhang stehen, werden vom Immobilienmaklerrecht erfasst. Mittlerweile nimmt das Maklerecht einen hohen Stellenwert in der anwaltlichen Praxis ein, da die Streitpunkte mangels umfassender und klarer gesetzlicher Regelungen durch das Richterrecht mit seinen Einzelfallentscheidungen geprägt wird.
Denkmalschutzrecht
Wer heute eine Baudenkmal erwirbt, ggf. saniert, hat eine Vielzahl von speziellen gesetzlichen Regelungen zum Beispiel das Denkmalschutzgesetz zu beachten. Durch meine juristische Begleitung denkmalschutzrechtlicher Projekte, z.B. den Erwerb rheinischer Vierkanthöfe, deren Teilung in einzelne Einheiten, die Abstimmung der baurechtlichen und denkmalrechtlichen Genehmigungssituation nebst dem Bau und der Vermarktung kann ich das notwendige Speziawissen jederzeit abrufen.
Grundstücks- und Nachbarrecht
Unter diesem Sammelbegriff finden sich alle Problemstellungen beim Grundstückskauf und der nachbarrechtlichen Abwicklung wieder. Typische Beispiele sind Mängel am Grundstück, Erschließungsfragen oder die bekannten Streitigkeiten an der Nachbargrenze tätig. tätig.
Öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht umfasst die öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften, die sich mit der Zulässigkeit und Umsetzung eines Bauvorhabens befassen. Die Aufgabe des öffentlichen Baurechtes ist dabei, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu wahren. Das öffentliche Baurecht teilt sich in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Ersteres regelt die rechtliche Qualität des Bodens sowie dessen Nutzbarkeit für Bauvorhaben. Letzteres befasst sich mit den technischen Anforderungen an bauliche Anlagen und den Gefahren, die von diesen ausgehen. Während das Bauplanungsrecht durch den Bund geregelt wird, liegt das Bauordnungsrecht in der Hand der Länder. Der Vollzug des öffentlichen Baurechts, etwa durch Erteilung von Baugenehmigungen sowie durch Einschreiten bei Verstößen gegen das öffentliche Baurecht, erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörden.