Ich freue mich, dass Sie sich für das Angebot Baurechtsrat und meine Tätigkeit als Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V. interessieren.
Seit Beginn meiner beruflichen Tätigkeit habe ich mich auf Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz und Immobilien auftreten können, spezialisiert. Diese reichen vom Grundstückskaufvertrag über die Errichtung und Sanierung von Bauwerken sowie Vermietung und Auseinandersetzungen im Rahmen des Wohnungseigentumsrechts bis hin zur Veräußerung, Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung und Insolvenzabwicklung.
Meine Qualifikationen:
- Studium der Rechtswissenschaft
- Studium der Unternehmenssanierung
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Theoretische Kenntnisse des Fachanwaltes für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Zertifiziert durch die Bundesrechtsanwaltskammer "Qualität durch Fortbildung"
- Langjährige Erfahrung als Insolvenzverwalter
Es würde mich freuen, wenn ich Ihnen mit meiner Erfahrung und meinem Wissen bei rechtlichen Fragen und Streitigkeiten zur Seite stehen darf.
Die baurechtlichen Schwerpunkte der Kanzlei
Bau- und Architektenrecht
Das zivile Baurecht ist über die Jahrzehnte zu einer der umfangreichsten Spezialmaterien geworden und erfordert neben einem Höchstmaß an juristischen Kenntnissen und Fähigkeiten auch ein vertieftes Verständnis für technische Sachverhalte und Zusammenhänge. Die gesetzlichen Regelungen, die zum Teil bereits zum 01.01.1900 in Kraft getreten sind, regeln die Sachverhalte moderner Baumaßnahmen nur unzureichend, so dass auch eine Beachtung der aktuellen Rechtsprechung unerlässlich ist. Insbesondere zählen hierzu: Bauvertrag nach BGB, Bauvertrag nach VOB/B, VOB, AGB im Baurecht, Sicherheiten im Bauvertragsrecht, Vergütungsansprüche, Die Abwicklung des gekündigten Bauvertrages, Mängelhaftung nach BGB und VOB/B, Bauträgerrecht, Selbständiges Beweisverfahren, Versicherungsrecht am Bau, Vergaberecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Architekten- und Ingenieurvertrag, Urheberrecht des Architekten/Ingenieurs, HOAI, Insolvenz am Bau.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Der Bereich der Miete, Pacht und des Wohnungseigentumsrechts ist geprägt von einer räumlichen Nähe der Beteiligten zueinander und birgt daher ein enormes Konfliktpotential. Das Rechtsgebiet ist darüber hinaus gekennzeichnet von einer schier unüberschaubaren Rechtsprechung, die die Facetten des täglichen Lebens widerspiegelt. Die Vertragsparteien handeln nicht selten in Unkenntnis ihrer wahren Rechte und Pflichten, so dass eine fundierte Beratung und Vertretung unumgänglich ist. Insbesondere zählen hierzu: Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Mietvertrag, Kündigung, Betriebskostenrecht, Schönheitsreparaturen, Mieterhöhung, Mietkaution, Wohnungseigentumsrecht, Pachtrecht, Leasing, Maklerrecht, Nachbarrecht, Immobilienrecht, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung und Insolvenz im Mietrecht, Öffentliches Recht im Mietrecht, AGG und AGB im Mietrecht.
Insolvenz- und Wirtschaftsrecht
Das Insolvenzrecht hat in den letzten Jahren nahezu sämtliche Rechtsgebiete durchdrungen. Die äußerts komplexe Rechtsmaterie ist in ihren Auswirkungen kaum zu überblicken. Jahrelange Erfahrung im Bereich der Insolvenzverwaltung ermöglichen uns ein vertieftes Verständnis für dieses schwierige Rechtsgebiet. Wir vertreten Insolvenzschuldner und Gläubiger zur Wahrung ihrer Rechte im Insolvenzfall. Außerdem verteidigen wir Personen, insbesondere Geschäftsführer, die im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren strafrechtlich verfolgt werden.
Das Handels- und Gesellschaftsrecht zählt zu einem der umfangreichsten Rechtsgebiete. Bereits bei der Unternehmensgründung ist eine fundierte juristische Beratung unumgänglich. Denn Versäumnisse lassen sich nach Unterzeichnung eines Gesellschaftsvertrages nur schwer nachholen. Aber auch bei Auseinandersetzung mit Kunden, Lieferanten, Vertriebspartnern oder Mitgesellschaftern stellen sich immer wieder komplexe rechtliche Fragen, die einer Lösung bedürfen. Gerade hier ist sowohl eine rechtlich als auch wirtschaftlich sinnvolle Lösung erforderlich. Erst recht gilt dies bei einer finanziellen Schieflage des Unternehmens.