Seit mehr als 10 Jahren befasse ich mich intensiv mit dem Bau-, Architekten- und Immobilienrecht. Schon während meiner Ausbildung habe ich eine Vielzahl von Bauvorhaben verschiedenster Größenordnungen begleitet. Mit der Gründung meiner Kanzlei im Jahr 2014 habe ich aufgrund dessen den Schwerpunkt und die Ausrichtung in diesem Bereich definiert.
Über die Jahre konnte ich eine sehr gute und intensive Zusammenarbeit mit Sachverständigen aufbauen. Daher kann ich Bauherren sowohl bei Neubauvorhaben als auch bei Modernisierungen oder aber auch im Rahmen eines Immobilienkaufs optimal begleiten. Ein solches Zusammenwirken von Rechtsanwälten und Sachverständigen ist für die Bauherren von großer Bedeutung, da mit dem Kauf oder der Umgestaltung einer Immobilie meist eine große wirtschaftliche Herausforderung auch für die weitere Lebensplanung entsteht. Deshalb ist es besonders wichtig, die gesamte Phase der Bauabwicklung beginnend mit der Vertragsgestaltung fachkundig sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht Hand in Hand zu unterstützen und zu begleiten.
Ich berate Sie daher gern unter anderem zu Vertragsgestaltungen bei Bauträger-, Werk- und Architektenverträgen, Baugenehmigungsverfahren sowie begleitend zu Fragen der Abnahme, Gewährleistung und Haftung der Beteiligten.