Menü
Service
Pflichten des Handwerkers

Welche Pflichten hat ein Handwerker?

Die Pflichten eines Handwerkers werden im Vertrag genau geregelt – genauso aber auch seine Rechte.

Weitere Artikel zur Serie "Handwerkervertrag"

Teil 1: Was beim Handwerkervertrag wichtig ist

Formulierungen wie „Zahlung bei Auftragsbestätigung“ sollte der Auftraggeber im Vertrag nicht akzeptieren. Weil der Handwerker mit Material- und Personalkosten in Vorleistung geht, räumt ihm das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) das Recht ein, dann eine Abschlagszahlung zu verlangen, wenn durch die Leistungen des Handwerkers ein Wertzuwachs erreicht worden ist. Deshalb sollte stets geprüft werden, ob die Höhe der geforderten Zahlungsrate dem Wert der erbrachten Leistung entspricht.

Abschlagszahlung und Schlussrechnung

Sicherheit gibt ein Zahlungsplan mit festgelegter Abschlagszahlung. Auch hier sollte beachtet werden, dass der Auftraggeber keine Vorleistung erbringt, sondern immer entsprechend dem Leistungsstand bezahlt. Bei Verbraucherbauverträgen (also bei erheblichen Umbaumaßnahmen) gehört es zu den Pflichten des Handwerkers und Auftraggebers, einen Sicherungseinbehalt von 5 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung zu vereinbaren.

Sind sämtliche Leistungen mangelfrei erbracht und abgenommen, stellt der Handwerker die Schlussrechnung. Aus dieser sollte hervorgehen, ob genau so abgerechnet worden ist, wie zu Beginn vereinbart.

Mängel und Gewährleistung

Bauherren müssen nur vollständig und mängelfreie Leistungen abnehmen und bezahlen.

Nur vollständig und mängelfrei erbrachte Leistungen können abgenommen und müssen bezahlt werden. Bei der Abnahme ist die Unterstützung von Experten – beispielsweise der unabhängigen Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbundes – hilfreich, denn zu den Pflichten des Handwerkers gehört es auch, zu beweisen, dass seine Arbeit mängelfrei ist. Nach der Abnahme kehrt sich die Beweislast um und der Auftraggeber muss den Nachweis führen. Stellen sich Mängel heraus, ist dem Handwerker ausreichend Gelegenheit zu geben, sie zu beseitigen.

Mängel unbedingt schriftlich beklagen

Eine Mängelrüge sollte immer schriftlich erfolgen. Darin sollten die Mängel konkret benannt und ihre Beseitigung unmissverständlich gefordert werden. Auftraggeber sollten eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen und dabei den genauen Kalendertag bezeichnen, bis zu dem die Arbeiten auszuführen sind. Erst mit Ablauf dieser Frist befindet sich der Handwerker in Verzug und gegen ihn können weitergehende Ansprüche unter dem Gesichtspunkt des Verzuges erhoben werden. Sind Mängel vorhanden, können Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber fälligen Zahlungsforderungen in Höhe des doppelten Mängelbeseitigungsaufwandes des Handwerkers geltend machen.

Daraus ergibt sich die Pflicht des Handwerkers, nachzubessern. Verweigert er die Nachbesserung, schlägt sie fehl oder lässt er die ihm gesetzte Frist ergebnislos verstreichen, können Auftraggeber den Mangel auf Kosten des Handwerkers beseitigen lassen, indem sie einen anderen mit der Durchführung der Mängelbeseitigung beauftragen. Sie haben dann das Recht, den entsprechenden Mehraufwand vom ursprünglichen Handwerker zu verlangen. Möglich ist auch, einen angemessenen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwendungen von dem Handwerker zu verlangen, der mangelhaft gearbeitet hat.

Damit müssen Auftraggeber nicht selbst in Vorlage für die Mängelbeseitigung treten, müssen allerdings die Ausgaben dafür im Anschluss belegen und abrechnen. Da die Materie kompliziert sein kann, empfiehlt sich hier ein anwaltlicher Rat.

Vielfach befindet sich in den Geschäftsbedingungen von Handwerksunternehmen die Regelung „Gewährleistung nach VOB/B“ oder „es gilt die VOB/B“. In Verbraucherverträgen sind solche Regelungen nicht wirksam. Im Zweifelsfall sollte – auch zur Frage der Gewährleistungsdauer – ein Anwalt konsultiert werden. Sie beträgt bei Arbeiten an einem Bauwerk in der Regel fünf Jahre nach BGB. Für bestimmte technische Teile gelten kürzere Fristen.

Wir unterstützen Sie bei der Modernisierung – Ihre Vorteile

  • Vermeiden Sie Fallstricke in Ihrem Handwerkervertrag und starten Sie sicher in Ihr Bauvorhaben.
  • Erkennen Sie Baumängel rechtzeitig und vermeiden Sie hohe Beseitigungskosten.
  • Wir unterstützen Sie bei allen Projekten Ihrer neuen Gebrauchtimmobilie.
Zum Aufnahmeantrag

Reparaturauftrag und Wartungsvertrag

Bauherren schließen bei einem Reperatur- oder Wartungsauftrag ebenfalls einen Werkvertrag mit dem Handwerker ab.

Wird ein Handwerker mit der Reparatur einer Armatur betraut oder wird mit ihm zum Beispiel ein Wartungsvertrag für eine Heizung abgeschlossen, entsteht ebenfalls ein Werkvertrag. Die Pflicht des Handwerkers ist es dann, einen Erfolg vorzuweisen. Die Praxis bei Kleinaufträgen und Reparaturen ist es, den Handwerker nach Gegenstand, Umfang, Kosten und Termin zu fragen. Auftraggeber sollten sich einen Stundenverrechnungssatz nennen lassen und eine Kostenobergrenze festlegen.

Wartungsverträge sind beispielsweise bei einer Heizung sinnvoll: Daraus ergibt sich die Pflicht des Handwerkers, die Heizung gegen eine bestimmte Pauschalsumme regelmäßig zu prüfen, einzustellen und darauf zu achten, dass sie funktionstüchtig bleibt. Benötigt er dafür jedoch Ersatzteile, sind sie vom Auftraggeber zu bezahlen. Um sicher zu sein, dass der richtige Handwerker beauftragt wurde, sollte der Wartungsvertrag mit der Option einer Kündigungsfrist für ein Jahr abgeschlossen werden.

Tipps für den Handwerkervertrag

  • Ungenau definierte Terminvorschläge wie „am Vormittag“ müssen nicht hingenommen werden. Auftraggeber können einen konkreten Zeitpunkt vereinbaren.
  • Verspätet sich der Handwerker mehr als eine halbe Stunde, müssen Auftraggeber nicht warten. Der Handwerker kann die Kosten für An- und Abfahrt in diesem Fall nicht zurückverlangen – es sei denn, er hat die Verspätung angekündigt.
  • Bei Verzögerung der Fertigstellung haben Auftraggeber nur dann Anspruch auf Schadenersatz, wenn im Vorhinein ein fester Termin vereinbart wurde. Es besteht kein Anspruch, wenn der Handwerker schwer erkrankt ist oder Vorarbeiten nicht beendet sind, auf die seine Arbeit aufbaut – er also die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
  • Um Unstimmigkeiten bei An- und Abfahrtkosten vorzubeugen, sollten beide Parteien im Voraus eine Fahrtkostenpauschale vereinbaren. Sie sollte auch Fahrten einschließen, die notwendig werden, weil Material vergessen wurde oder die Handwerker nicht das richtige Material bei sich führen.
  • Wenn vorab nicht anderes vereinbart wurde, gelten die vor Ort üblichen Stundensätze. Das betrifft auch die Abrechnung pro angefangene Stunde. Für Angelernte oder Auszubildende darf nicht der gleiche Stundensatz berechnet werden wie für Gesellen oder Meister.
  • Zu den Pflichten eines guten Handwerkers gehört auch, den Arbeitsplatz besenrein zu hinterlassen. Die Mitnahme von Altgeräten sollte im Voraus vereinbart werden, da die Entsorgung unter Umständen Kosten verursacht.
  • Werden für die Arbeit Strom, Wasser oder gar Reinigungsmittel benötigt, so hat der Auftraggeber diese bereitzustellen.
  • Verursacht der Handwerker einen Schaden, muss er dafür aufkommen. Die Firmen sind in der Regel versichert.
  • Für Kleinteile sollte kein Pauschalpreis, sondern eine plausible Summe vereinbart werden.

Weitere Ratgeber zur Modernisierung

Heizungsmodernisierung

Eine Heizungsmodernisierung ist wichtig, um den Energieverbrauch dauerhaft zu senken und umweltfreundlich zu heizen. Aber was passiert bei der Modernisierung und welche Heizarten stehen zur Verfügung?

Heizungsmodernisierung Weiterlesen
Heizungsmodernisierung

Barrierefrei umbauen

Viele Situationen im Leben können dazu führen, dass die eigene Immobilie plötzlich neue Herausforderungen birgt. Was muss beim barrierefreien Umbau beachtet werden und welche Kosten können entstehen?

Barrierefrei umbauen Weiterlesen
Barrierefrei umbauen