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Verbraucherschutz: Vorsicht vor „verdeckten Bauträgerverträgen“

28. September 2021

Berlin. Der angespannte Immobilienmarkt bringt neuartige Vertragskonstruktionen hervor, die Verbraucherrechte umgehen, warnt der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Aus gutem Grund sind Verbraucher, die mit Hilfe eines so genannten Bauträgers ihr Eigenheim planen, besonders geschützt. Da sie sowohl Grundstück als auch Haus aus einer Hand erwerben, werden sie durch die Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) stärker abgesichert. Nun versucht man diese Schutzmechanismen für den Käufer zu umgehen, in dem der einheitliche Bauträgervertrag in zwei Verträge, nämlich den Kaufvertrag über das Grundstück und den Bauvertrag, aufgespalten wird. Mit diesem „verdeckten Bauträgervertrag“ verliert der Käufer den Schutz der MaBV, die unter anderem regelt, dass Zahlungen erst nach dem lastenfreien Erwerb des Grundstücks und der Baugenehmigung fällig werden. Zudem fallen Abschlagsforderungen in „verdeckten Bauträgerverträgen“, weil sie nicht an der MaBV ausgerichtet sind, häufig zu hoch aus. Die Umgehung der MaBV kann sogar zur Nichtigkeit beider Verträge führen, was massive Auswirkungen im Falle einer Insolvenz des Bauträgers zur Folge hätte.