Bauherren-Schutzbund fordert mehr Technologieoffenheit bei der Heizwende
Die Bundesregierung vernachlässigt mit dem vorliegenden Entwurf zum Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) weiterhin den Aspekt der Technologieoffenheit.
Auch fokussiere sie sich zu stark auf den Austausch der Heizungsanlage und vernachlässige Einsparpotentiale durch die Gebäudehülle. Dies ist das Fazit einer Stellungnahme des Bauherren-Schutzbundes e.V (BSB), die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorliegt.
Laut GEG sollen zukünftig alle Wohngebäude mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien beheizt werden. Hierzu nennt das Gesetz bestimmte Heiztechnologien, die in Neubau und bei der Bestandsmodernisierung ab 2024 zugelassen sind. In seiner Stellungnahme kritisiert der BSB, dass der Gesetzesentwurf zu eng gefasst ist. Er lasse Technologieoffenheit vermissen und ermögliche für den Neubau nicht einmal alle Erfüllungsoptionen, die im Bestand vorgesehen sind. „Erlaubt werden sollte die Heiztechnik, die das CO2-neutrale Heizen möglich macht. Warum man sich den Weg für zukünftige Innovation durch die ordnungspolitische Festlegung auf bestimmte Technologien versperrt, ist unverständlich“, kritisiert BSB-Geschäftsführer Florian Becker.
Problematisch sei vor allem die zu starke Konzentration auf strombetriebene Anlagen. Es drohen neue Abhängigkeiten an einem teuren Energiemarkt. „Um das begrüßenswerte Ziel einer stärkeren Resilienz bei der Wärmeversorgung zu erreichen, sollte die Bundesregierung Innovationen ermöglichen und die Forschung und Entwicklung im gebäudetechnischen Bereich stärken“, so Becker. Als erneuerbare Erfüllungsoptionen kämen im Grunde alle regenerativen Energieformen in Betracht, z. B. Wind, Sonne, Wasser, Abwärme, Erdreich, Biomasse.
Nicht aus dem Blick geraten dürfe zudem die Gebäudehülle. Als wesentlicher Hebel für Effizienzsteigerungen und die CO2-Reduktion im Gebäudebestand wird sie im Gesetzesentwurf zu wenig berücksichtigt. In der Praxis ist die Heizungsumstellung eng mit der energetischen Sanierung der Wände, Fenster und des Daches verbunden. Die Gefahr besteht, das Verbraucher:innen in die Kostenfalle tappen: „Wer gesetzesgetrieben blind in die Heizung investiert, steht am Ende oft mit einer zu teuren, überdimensionierten Heizungsanlage da, die hohe Betriebskosten verursacht“, erklärt Becker. Meist sei der der effizientere und auf Sicht kostensparendere Weg zunächst die Gebäudehülle zu sanieren und erst anschließend die Heizungsanlage auszutauschen. Auch werden weder Strom noch Nah- und Fernwärme auf absehbare Zeit unbegrenzt zu Verfügung stehen. Der BSB plädiert deshalb für eine Kompensationsmöglichkeit, bei der die Verbesserung der Gebäudehülle auf die 65-Prozentvorgabe der Wärmeversorgung angerechnet werden kann. Der Wärmebedarf würde sinken und der CO2 Ausstoß reduziert werden.
Um langfristig erfolgreich zu sein, braucht es eine breite Akzeptanz und Planungssicherheit bei den Verbraucher:innen. „Was gesetzlich gefordert wird, muss auch bezahlbar sein. Aus diesem Grund muss der Gesetzesinitiative nun schnell ein Vorschlag für einen bedarfsgerechten Förderrahmen folgen. Hierbei müssen Härtefälle abmildert und Eigentümer:innen durch Zuschüsse direkt unterstützt werden“, fordert Becker. Wichtig sei zudem, dass die geplanten Förderangebote zeitgleich mit den Inkrafttreten der GEG-Novelle starten und dass sie für eine hohe Anzahl an Antragsstellern finanziell ausreichend ausgestattet sind.
Das Positionspapier steht unter www.bsb-ev.de/politik-presse/positionen-und-stellungnahmen zum Download zur Verfügung.