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Brandschutz

Brandschutz beim Hausbau

Die Sicherheit im eigenen Zuhause hat Priorität. Bereits in der Planungsphase sollte daran gedacht werden .

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Teil 1: Einbruchschutz

Teil 2: Sicherheit im Haus

Jährlich ereignen sich in Deutschland circa 230.000 Brände in Privatwohnungen und -häusern. Sachschäden und vor allem die hohe Zahl an Todesopfern und Verletzten sind alarmierend. Viele Unglücke wären durch vorbeugende Maßnahmen vermeidbar. Zu ihrer Sicherheit sollten Eigentümer daher schon beim Hausbau, bei der Modernisierung oder beim Um- und Ausbau vorsorgen.

Bereits bei der Planung mitdenken: die Gebäudeklassen

Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Im Brandfall müssen die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein. Wie diese Schutzziele der Musterbauordnung (MBO) hinsichtlich des Brandschutzes beim Hausbau umzusetzen sind, können Eigentümer den Landesbauordnungen entnehmen. Bei den darin festgelegten Regelungen für die einzelnen Gebäudeklassen handelt es sich um Mindestanforderungen an:

  • die Brennbarkeit der Baustoffe,
  • die Feuerwiderstandsdauer der Konstruktion,
  • die Dichtheit der Verschlüsse von Öffnungen,
  • die Anordnung, Lage und Gestaltung von Rettungswegen,
  • die Zugangsmöglichkeiten für die Feuerwehr.

Diese Mindestanforderungen sind im eigenen Interesse einzuhalten und möglichst zu übertreffen. Welcher Gebäudeklasse der MBO Ihr Bauvorhaben zuzuordnen ist, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.

Gebäudeklasse 1

Bei der Bauplanung sollte man die Gebäudeklassen mitbedenken die baulichen Anlagen so planen, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird.

Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser geringer Höhe (der Fußboden des obersten Aufenthaltsraumes liegt nicht mehr als 7 Metern über der Geländeoberfläche) mit insgesamt weniger als 400 Quadratmeter Nutzfläche

Gebäudeklasse 2

Gebäude geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten und insgesamt weniger als 400 Quadratmeter Nutzfläche (Reihenhäuser, Doppelhäuser)

Gebäudeklasse 3

sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern wie Mehrfamilienhäuser

Gebäudeklasse 4

Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 Metern und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 Quadratmetern

Ein- und Zweifamilienhäuser werden üblicherweise der Gebäudeklasse 1 zugeordnet, für die nur geringe Anforderungen an den Brandschutz beim Hausbau gelten. Allerdings ist eine Orientierung an den Anforderungen der Gebäudeklasse 2 zu empfehlen, bei der tragende Wände und Stützen sowie Decken feuerhemmend auszuführen sind (das heißt sie müssen ihre Funktionsfähigkeit im Brandfall über eine Dauer von 30 Minuten behalten). Bei Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung wird durch einen unabhängigen Bauherrenberater auch die Einhaltung aller Brandschutzbestimmungen kontrolliert. Vorsicht: Durch Aus- und Anbaumaßnahmen können sich die Gebäudeklasse und damit die Anforderungen an den Brandschutz für das gesamte Gebäude ändern.

Wege für die Feuerwehr freihalten

Damit die Feuerwehr helfen kann, sind Anordnung und Lage des Gebäudes auf dem Grundstück und die Beschaffenheit der Zuwegung baurechtlich geregelt. Bereiche der Feuerwehrzufahrt und der Aufstellflächen sollten dauerhaft von Hindernissen freigehalten werden. Zudem sollte die Hausnummer von der Straße aus gut zu erkennen sein.

Der Brandschutz beim Hausbau setzt auch die richtigen Rettungswege voraus: In jedem Geschoss einer in sich abgeschlossenen Nutzungseinheit (zum Beispiel einer Wohnung) müssen mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein. Der erste aus oberen Geschossen und Kellern führt über die Treppe. Der zweite kann eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle (Fenster, Balkon) bzw. eine Außentreppe sein.

In Gebäudeklasse 1 und 2 werden baurechtlich keine Anforderungen an Feuerwiderstände und die Ausbildung der Fluchtwege gestellt – eine feuerhemmende Ausbildung der Wände ist aber empfehlenswert. Die Fluchtwege sollten frei von Brandlasten, Stolperfallen und Hindernissen sein. Für die Garderobe sollte ein eigener Raum vorgesehen werden. Fluchtwegfenster müssen ausreichend dimensioniert, leicht zu öffnen und gut zugänglich sein. Vorsicht: Rollläden mit elektrischem Antrieb können bei Stromausfall nicht geöffnet werden, am Fluchtwegfenster sollte deshalb im Zuge des Brandschutzes beim Hausbau an eine manuelle Öffnung gedacht werden.

Vorsicht bei feuergefährlichen Arbeiten auf der Baustelle

Da der Bauherr für den Brandschutz auf der Baustelle verantwortlich ist, sollte bei feuergefährlichen Arbeiten vertraglich geregelt werden, dass der Bauunternehmer die Verantwortung trägt.

Feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen oder Flexen im Zusammenhang mit brennbaren Flüssigkeiten und Materialien können zu Bränden oder Explosionen führen. Verantwortlich für den Brandschutz beim Hausbau ist auf der Baustelle in erster Instanz immer der Bauherr, es sollte also vertraglich geregelt werden, dass der Bauunternehmer diese Verantwortung übernimmt. Eine Feuerrohbauversicherung ist empfehlenswert.

Bei Entstehung, Ausbreitung und Rauchgasentwicklung eines Brandes spielen die eingesetzten Baumaterialien und Materialien der Einrichtung und Raumausstattung eine wesentliche Rolle. Leicht entflammbare Baustoffe dürfen nicht als Baumaterial verwendet werden. Für die Raumausstattung sind natürliche Stoffe und Materialien vorzuziehen.

Energetische Modernisierung

Brandwände müssen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 laut MBO bis unter die Dachhaut geführt werden. Bei energetischer Modernisierung der Dachfläche muss die Dachlattung im Bereich der Brandwand durch Stahlwinkel oder Metallvollprofile ersetzt werden – als Mauerkronendämmung eignen sich nichtbrennbare, rauchdichte Stoffe. Für Wärmedämmverbundsysteme gibt es in den Gebäudeklassen 1 bis 3 keine Einschränkungen hinsichtlich des Brandverhaltens der verwendeten Dämmmaterialien. Für einen soliden Brandschutz beim Hausbau sollten aber nichtbrennbare (zum Beispiel Mineralwolle) oder zumindest schwer entflammbare Stoffe (Bauklasse B1) gewählt werden.

Elektroinstallation beim Neu- und Umbau

Bei Neu- und Umbauten sollte die Planung und Ausführung der Elektroinstallation ausschließlich durch Fachplaner und Fachbetriebe ausgeführt werden. Der Einbau von Überstrom- sowie Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen ist vorgeschrieben. Sie erkennen Störungen, die zum Beispiel bei beschädigten Leitungsisolationen auftreten können und schalten den betroffenen Stromkreis ab.

Die Elektroinstallation eines Gebäudes sollte regelmäßig durch Fachbetriebe überprüft werden (E-Check). So schützen sich Eigentümer und Bewohner gegen Schadensfälle und gegen eventuelle Schadensersatzansprüche der Versicherer. Bei Neubauten ist i.d.R. aufgrund der Vorgaben der Netzbetreiber ein Fundamenterder nach DIN 18014 bzw. eine gleichwertige, technisch unbedenkliche Alternative einzubauen. Die normgerecht zu dokumentierende Abnahme der Erdung durch eine Elektrofachkraft und dem ausführenden Bauunternehmen in die Fundamentplatte sollte vertraglich vereinbart werden.

Und noch mehr Tipps kommen dem richtigen Brandschutz beim Hausbau zugute: Durch die Installation einer ausreichenden Anzahl an Steckdosen vermeiden Eigentümer die Nutzung von Verlängerungskabeln und Mehrfachsteckdosenleisten. Der Ersatz PVC-haltiger Verkabelungen durch halogenfreie Produkte mit verbessertem Brandverhalten empfiehlt sich.

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Solarthermie- und Photovoltaikanlagen

Aufgrund der Absturzgefahr von Anlagenteilen vom Dach sowie der elektrischen Gefahr durch Photovoltaikanlagen sollte die Feuerwehr bei einem Brand über die Solaranlage und die genaue Lage aller Komponenten informiert werden. Bei größeren Anlagen sollten die Module mit einem Abstand von 15 Zentimetern zueinander montiert werden, da sie sonst eine geschlossene Barriere bilden, die das Löschen eines Brandherdes unter dem Dach erschwert.

Brandschutz beim Hausbau für Kaminöfen und Hitzequellen

Beim Einbau von Kaminöfen sowie Geräten und Leitungen, an denen hohe Temperaturen erreicht werden können, müssen Mindestabstände zu brennbaren Materialien eingehalten werden. Dies gilt auch für Dunstabzugsrohre und Schornsteine, deren Materialwahl, Mindestabstände und Ausführung in der DIN 18160, den Bauordnungen und Feuerungsverordnungen der Länder geregelt sind.

Blitzableiter, Rauchmelder und Feuerlöscher als Lebensretter

Durch Blitzschlag an Gebäuden entstehen jährlich Schäden in Millionenhöhe. Die Montage eines Blitzableiters ist keine Pflicht. Trotzdem sollten sich Eigentümer von einem Fachmann zum äußeren und inneren Blitzschutz beraten lassen, wenn sie sich Gedanken um den Brandschutz beim Hausbau machen.

Im Brandfall bleiben nur wenige Minuten Zeit, um bei ausreichenden Sicht- und Atembedingungen zu fliehen. Rauchmelder schlagen im Brandfall mit einem lauten Warnton Alarm. Ihr Einbau ist bundesweit Pflicht. Das gilt auch für die Nachrüstung in bestehenden Gebäuden. Moderne Geräte integrieren mehrere Erkennungssysteme wie optische, thermische und chemische Sensoren. Bei großen Häusern oder mehreren Stockwerken ist eine Vernetzung der Geräte sinnvoll. Beim Kauf von Feuerlöschern sollte auf die angegebene Brandklasse geachtet werden. Eigentümer sollten sich diesbezüglich von einem Fachhändler beraten lassen. Wichtig ist zudem die regelmäßige Wartung der Geräte durch einen Fachbetrieb.

Was Eigentümer noch tun können, um Brände zu vermeiden

  • Reparaturen an Gas- und Elektrogeräten nur vom Fachbetrieb durchführen lassen.
  • Elektrogeräte nur nutzen, wenn sie VDE-geprüft und mit dem GS-Zeichen mit Angabe der Prüfstelle versehen sind.
  • Brennbare Flüssigkeiten, Altpapier und feuergefährliche Abfälle nicht in der Wohnung lagern.
  • Offenes Feuer, zum Beispiel Kerzen, niemals unbeaufsichtigt lassen.
  • Brennendes Fett in der Pfanne oder ähnliches nie mit Wasser löschen, sondern mit einer Löschdecke oder passendem Deckel ersticken.
  • Brandlasten wie Altpapier und Sperrmüll auf dem Dachboden oder im Keller reduzieren.

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