Das richtige Hausangebot
Anforderungen klären und Angebote einholen – die Grundlagen für ein erfolgreiches Bauprojekt.
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Teil 1: Vertragspartner beim Hausbau
Bevor sich die künftigen Bauherren auf die Suche nach dem richtigen Vertragspartner für den Hausbau machen, sollten sie sich zuerst über einige grundlegende Kriterien Gedanken machen, die das Haus erfüllen soll. Dazu gehört zum Beispiel die Hausgröße. Geklärt werden sollte auch, ob die Immobilie einen bestimmten energetischen Standard erreichen soll oder spezielle Wünsche an die Barrierefreiheit bestehen. Auch über die Lage des Hauses, den gewünschten Einzugstermin und natürlich den maximal tragbaren Kostenrahmen sollten sich Bauherren Gedanken machen.
Angebote einholen und auswählen
Auf Basis dieses persönlichen Anforderungskatalogs kann man nun zielgerichtet Angebote einholen. Firma und Hausangebot sollten gründlich und ohne Zeitdruck geprüft werden, bevor man sich vertraglich bindet. Empfehlenswert ist, mehrere Hausanbieter einzubeziehen: Von der Qualität des Angebots und der Fachkompetenz der Beratung kann man bereits viel über die Seriosität der Firma ablesen.
Gibt es eine Referenzliste und können Referenzobjekte besichtigt werden? Ist die Preiskalkulation für den Hausbau nachvollziehbar und marktgerecht? Wer ist der einbezogene bauvorlageberechtigte Architekt? Verfügen die Firmeninhaber über notwendige Fachkompetenz und ausreichende Erfahrungen? Auf solche und andere Fragen sollte der Bauherr konkrete Antworten verlangen, bevor er einem Hausangebot zustimmt.
Der BSB bietet seinen Vereinsmitgliedern Hilfe bei der Angebotsauswahl an – unter anderem durch einen Firmen-Check mit Wirtschaftsauskunft .
Was gehört zu einem umfassenden Hausangebot?
Ein bunter Werbeprospekt ersetzt kein Hausangebot: Er enthält nur allgemeine Informationen, und es gibt keine gesetzliche Prospekthaftung. Zu einem seriösen Angebot für den Hausbau gehören ein detaillierter Preis mit den Mehrkosten für gewünschte Sonderleistungen und den Gutschriften für Eigenleistungen – aufgeschlüsselt nach Material- und Lohnanteil. Bauherren sollten unbedingt die komplette Bau- und Leistungsbeschreibung , den Vertrag mit Zahlungsplan sowie die Grundrisse mit Bemaßung und Angaben zur Wohnfläche anfordern. Diese Unterlagen benötigt auch die Bank zur Prüfung der Finanzierung.
Um sicherzugehen, dass der Vertrag alle Verbraucherschutzrechte enthält und den Bauherren nicht benachteiligt, sollte das Vertragsangebot vor Unterzeichnung von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht geprüft werden.
Wie verhandelt man erfolgreich?
Bauherren sind keine Bittsteller. Sie geben ihr gutes Geld – gleich ob aus der eigenen Tasche oder von der Bank – und erwerben den Anspruch auf ein solides, mängelfreies Haus zum vereinbarten Preis. Erfahrungsgemäß verhandeln jene Bauherren besonders erfolgreich, die sich nach der Prüfung des Bauvertrages, der Bau- und Leistungsbeschreibung, der Preiskalkulation und der Informationen über den Baupartner gründlich auf die Vertragsverhandlungen vorbereiten. Es hat sich bewährt, dem künftigen Vertragspartner nach Auswertung des Hausangebots schriftlich Fragen und Verhandlungswünsche zu übermitteln und dazu verbindliche Stellungnahmen anzufordern. Preisangebote erfordern eine detaillierte Verhandlung, um zu gewährleisten, dass alle vereinbarten Leistungen im Leistungsumfang und damit im Vertragspreis enthalten sind.
Im eigenen Interesse sollten Bauverträge erst unterschrieben werden, wenn alle Fragen zufriedenstellend geklärt, die Bau- und Leistungsbeschreibung durch einen Bauherrenberater kontrolliert, der Vertrag durch einen Vertrauensanwalt geprüft und die Finanzierung sichergestellt ist. In unserem Beratungsnetz finden Auftraggeber dazu kompetente Ansprechpartner in ihrer Nähe.
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Die Checkliste für das Hausangebot
Ein Angebot für den Hausbau sollte gut vorbereitet und gründlich geprüft werden. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer sollten dabei auf folgende Kriterien achten:
- Detailliertes Preisangebot mit Berücksichtigung gewünschter Sonderleistungen und Gutschriften für Eigenleistungen
- Grundrissvorschläge mit Angaben zu Maßen und Wohnfläche
- Eventuell Alternativangebot eines Typenhauses
- Vollständige Bau- und Leistungsbeschreibung nach § 650l Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Artikel 249 Absatz 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
- Angaben zur voraussichtlichen Bauzeit
- Mustervertrag mit allen Zusatzvereinbarungen
- Zahlungsplan
- Referenzliste mit konkreten Referenzobjekten
- Informationen zur Firma
- Bindefrist des Angebots