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Vertragspartner Hausbau

Vertragspartner beim Hausbau

Bauherren sollten sich für den richtigen Partner entscheiden, wenn sie ein Haus bauen wollen.

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Teil 2: Das richtige Hausangebot

Die meisten Bauherren bauen mit einem Generalunternehmer oder Generalübernehmer und bevorzugen schlüsselfertige Angebote mit Festpreis.

Der Traum vom eigenen Haus steht bei vielen Familien hoch im Kurs. Fragt man nach den Gründen für die Wahl des Baupartners, so sind es vor allem das „schlüsselfertige Angebot aus einer Hand“ und der „günstige Festpreis“. Typische Vertragspartner privater Bauherren sind nach einer Umfrage des Bauherren-Schutzbunds (BSB) heute mit rund 53 Prozent Generalunternehmer und Generalübernehmer und mit 37 Prozent Bauträger. Während in der Vergangenheit das individuelle Planen und Bauen mit dem Architekten des Vertrauens einen großen Stellenwert hatte, ist heute der Architekt nur noch mit einem Anteil von etwa 10 Prozent Vertragspartner beim Hausbau. Wer ein eigenes Grundstück besitzt, baut „auf eigenem Grund und Boden“ und in der Regel mit einem Generalunternehmer oder Generalübernehmer. Wer über kein geeignetes freies Grundstück verfügt, kauft Grundstück und Haus vom Bauträger aus einer Hand.

Generalunternehmer, Generalübernehmer und Bauträger: die drei wichtigsten Vertragspartner beim Hausbau

Die meisten Bauherren bauen mit einem Generalunternehmer, einem Generalübernehmer oder kaufen vom Bauträger.

Ein Generalunternehmer bietet vertraglich eine Komplettleistung zur Errichtung eines Hauses an. Allerdings erbringt er nur einen Teil der Bauleistungen selbst und vergibt zahlreiche Gewerke an Nachunternehmer. Häufig errichtet der Generalunternehmer zum Beispiel den Rohbau in eigener Regie, lässt aber alle anderen Gewerke wie Tiefbauarbeiten, Putzarbeiten, Estrich und Fußbodenbelag, Dacheindeckung, Tischlerarbeiten sowie die gesamte Installation der Haustechnik durch Nachunternehmer ausführen.

Im Unterschied zum Generalunternehmer erbringt der Generalübernehmer selbst keine Bauleistungen, sondern vergibt sämtliche Leistungen an Nachunternehmer. Er sieht seine Rolle lediglich in der Koordinierung. Wichtig ist: Grundsätzlich ist der Generalunternehmer beziehungsweise der Generalübernehmer Vertragspartner des privaten Bauherren und nicht einer der Nachunternehmer. Bei den Planungsleistungen werden in der Regel externe Planungsbüros einbezogen. Gegenüber dem Bauherrn haften bei Mängeln sowohl der Generalunternehmer als auch der Generalübernehmer und nicht die von ihnen einbezogenen Nachunternehmer. Der Bauherr ist Eigentümer des Baugrundstücks und tritt auch als Bauherr gegenüber den Behörden auf. Beim Abschluss eines Vertrages mit einem Bauträger zum Erwerb eines Bauträgerobjekts ist der Verbraucher kein Bauherr, sondern Käufer.

Der Bauträger ist Eigentümer des Grundstücks, verkauft es mit einer Bauverpflichtung zur Errichtung eines Hausobjektes, ist Vertragspartner der Baufirmen und tritt selbst bei den Behörden als Bauherr auf. Bauträgerverträge sind notariell zu beurkunden. Die rechtliche Grundlage für den Abschluss eines Bauträgervertrages bilden das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Egal, mit wem man baut: Man sollte sich ein konkretes Bild über seinen künftigen Vertragspartner beim Hausbau verschaffen – über seine Seriosität, seine Fachkompetenz und seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Hausanbieter können sich in Ihrer Größe, ihrer Unternehmensstruktur und in der Rechtsform deutlich unterscheiden.

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Wie findet man den richtigen Baupartner?

Bauinteressenten suchen auf Messen, in Musterhausausstellungen und im Internet nach einem geeigneten Hausanbieter, schauen sich Hauskataloge und Immobilienseiten in Zeitungen an oder folgen der Empfehlung von Verwandten und Arbeitskollegen. Ebenfalls ist wichtig, konkrete Hausangebote einzuholen und die Hausanbieter und ihre Leistungen miteinander zu vergleichen. Die endgültige Entscheidung für den richtigen Vertragspartner beim Hausbau kann den Bauherren jedoch niemand abnehmen.

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